Hallo Frau Bader! Mein Kind ist leider oft krank. Ich bin immer sehr bemüht jemanden zu finden, der es betreut und gehe dann arbeiten. Finde ich niemanden, gehe ich nachmittags/abends arbeiten. (Die Regelung wurde vom Chef ursprünglich sehr begrüßt) Bis auf 3 Tage habe ich dieses Jahr immer eine Lösung gefunden. Nun wurde mir heute nahegelegt, nicht noch öfter zu fehlen oder ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen. Andernfalls müsse man sich von mir trennen. So weit ich weiß, sind Kündigungen wegen Krankheit nicht zulässig. Trifft das auch zu, wenn man wegen dem Kind krankgeschrieben ist? Uns stehen ja 20 Krankheitstage für das Kind zu, was ist, wenn man die überschreitet? Danke im Voraus für Ihr Antwort. Nicolle