Liebe Frau Bader, habe leider "meinen" speziellen Fall mittels Suchmaschine nicht gefunden: Ich, gesetzlich versichert, musste zwei Tage zuhause bleiben, da meine Tochter (privat versichert) krank war. Ich hatte ein ärztliches Attest bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Mit letzer Gehaltsabrechnung stellte ich fest, dass diese beiden Tage vom Gehalt abgezogen wurden. Auf Nachfrage teilte mir die Personalabteilung mit, dass meine gesetzliche Krankenversicherung für die Zahlung der beiden Fehltage nicht einspringt, da meine Tochter privat versichert sei. Sie würden eine Gehaltszahlung nur dann vornehmen, wenn meine Tochter bei mir in dieser gesetzlichen Versicherung mitversichert wäre. Springt nun die private Versicherung meines Mannes ein, bei dem meine Tochter mitversichert ist? Lieben Dank für Ihre Antwort, kapua
Mitglied inaktiv - 15.08.2004, 13:34