Kind krank - Freistellung bei Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kind krank - Freistellung bei Teilzeit

Sehr gehhrte Frau Bader, ich arbeite derzeit im Erziehungsurlaub 18 Std. pro Woche. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass ich bei Krankheit meines Kindes max. 6 Tage im Jahr freigestellt werde. Habe ich nicht Anspruch auf max. 10 Tage - auch bei Teilzeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Jana

Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 12:52



Antwort auf: Kind krank - Freistellung bei Teilzeit

Hallo, im Gesetz (§ 45 SGB V) habe ich nichts dazu gefunden. Bitte fragen Sie mal beid er KK. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2003



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