Sehr gehhrte Frau Bader, ich arbeite derzeit im Erziehungsurlaub 18 Std. pro Woche. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass ich bei Krankheit meines Kindes max. 6 Tage im Jahr freigestellt werde. Habe ich nicht Anspruch auf max. 10 Tage - auch bei Teilzeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Jana
Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 12:52