Frage: kind in kurzzeitpflege

Jugendamd hat mein 6 monate alte tochter wegenommen weil sie ne bericht bekommen hat von ein mutterkindheim da steht nur negatives drinne sie ist kurzzeitpflege kann ich sie den wieder bei mir haben :(? Ich bin 21 jahre alt

von Lidia2210 am 17.07.2016, 10:34



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Hallo, ich kann Ihren Ausführungen nicht so ganz folgen. Ein Mutterkindheim hatte nicht das Recht, sie einzusperren. Ich kann Ihnen nur raten, schnellstmöglich einen Kollegen vor Ort aufzusuchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2016



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Das Jugendamt hat dann einen Beschluss vom Gericht. Was wird Dir denn vorgeworfen und warst Du im Mutter-Kind-Heim ?

von Sternenschnuppe am 17.07.2016, 10:56



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Das ich nicht fähig wäre mein kind großzuziehen ist doch kla das ich nicht so gut kümmern kann wenn die mich einsperren usw &557;

von Lidia2210 am 17.07.2016, 15:42



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Sorry falsche smiley :(

von Lidia2210 am 17.07.2016, 15:43



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Wenn Du wirkliche Hilfe hier möchtest, dann solltest Du mehr erzählen. Alles andere führt nur zu Raterein die Dir gar nix bringen. Warum Mutter- Kind Heim ? Wie kam es dazu ? Wieso einsperren ? Wo ist der Vater des Kindes ? Was genau im Detail machst Du angeblich falsch ?

von Sternenschnuppe am 17.07.2016, 16:17



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Bin da freiwillig hingegangen dachte kann nicht so gut mit dem baby Der vater will nichtz zutuhn haben Eingesperrt ich dürfte nicht raus nicht mal familie besuchen Ich konnte die dann nicht mehr so anvetrauen Nach der geburt war alles super hab mein kind noch gestillt bis 4 monate nach 2 monaten fangen die betreurin so mit alles verbot :(

von Lidia2210 am 17.07.2016, 17:14



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Falsch habe ich gemacht habe mich nicht mehr so wohl gefühlt da und mir gehte es gar nicht gut hatte auch mit denen viel gespräche gehabt aber nicht gebracht mein vetrauen waren nicht mehr da

von Lidia2210 am 17.07.2016, 17:16



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Dann such Dir einen Anwalt. Seit wann ist das Kind weg und was genau steht im Beschluss als Begründung für die Inobhutnahme ? Du hast noch immer nicht geschrieben was sie genau vorwerfen. Und das muss Dir bekannt sein.

von Sternenschnuppe am 17.07.2016, 17:46



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Das ich beweisen muss ob es nicht stimmt und zeigen wie ich mit mein kind bin bei besuchszeiten 2-3 wochen ist Familiengericht habe so angst Die haben mir vorgeworfen das mkh das ich nicht fähig wär ein kind groß zu ziehen aber nach geburt habe ich bis 4 monate noch gestillt dann kamm es die mich so einsperren und verboten dies das jugendamt wollte nicjt nehmen aber sie müsste leider reagieren wegen den bericht dann steht da zu letzt wir wünschen die mutter ruhen und das sie was für sich macht ! Pflegeeltern habe ich nicht kennengelernt :( die betreurin haben alle meine sachen die pflegerin abgegeben warum meine sachen!!?

von Lidia2210 am 17.07.2016, 18:28



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Ich gebe es auf .... Deinem Kind alles Gute. Sorry, aber wenn Du meine Frage nicht beantworten willst, dann sage es. Wenn Du sie nicht verstehst, dann könnte was dran sein an den Zweifeln des Jugendamtes. Geh zu einem Anwalt.

von Sternenschnuppe am 17.07.2016, 18:40



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Ganz ehrlich, nimm dir vor Ort einen Anwalt der auf Familienrecht spezialisiert ist. Auch in solchen Heimen und auf dem Jugendamt arbeiten Menschen mit Vorurteilen, ich bin beim Jugendamt selber mal auf so einen Menschen gestoßen. Hier wird dir niemand helfen können, zum einen weil wir nicht genügend wissen und zum anderen weil wir die Infos von dir auch nicht so ganz verstehen. Geh morgen früh zum Anwalt!!!!

von sterntaler82 am 17.07.2016, 18:45



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Habe doch beantwortet oder was wollt ihr noch wissen?

von Lidia2210 am 17.07.2016, 19:02



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Es muss konkrete Vorfälle geben wo Du das Kindeswohl gefährdest. Und diese müssen benannt sein. "Kommt nicht zurecht" ist viel viel zu ungenau damit ein Richter eine Inobhutnahme beschliesst. Auch wie es Dir da geht hat nix mit dem Kind zu tun. Sie unterstellen dass Du das Kind nicht versorgen kannst, also müssen sie Beispiele nennen wo sie das beobachten. Ich habe mein erstes Kind auch ohne Partner bekommen. Aus irgendeinem Grund bist Du ja in so ein Heim gegangen. Es darf Dir keiner verbieten raus zu gehen. Du bist volljährig und hast das Sorgerecht alleine für das Kind.

von Sternenschnuppe am 17.07.2016, 19:12



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Aso verstanden ja suche gleich den bericht und schreibe es hier auf

von Lidia2210 am 17.07.2016, 20:51



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Findest Du ihn nicht ? Naja. Vielleicht morgen. Wo wohnst Du denn jetzt und wovon lebst Du? Hast Du Ausbildung und Arbeit ( also vor dem Kind ) ?

von Sternenschnuppe am 17.07.2016, 22:50



Antwort auf: kind in kurzzeitpflege

Hab ne zeugin bewohnerin Haben die aber gemacht Gfährdung ist heifiges schrein Angespannt Unnatürliches essverhalten

von Lidia2210 am 18.07.2016, 21:12