Frage: kind auf beifahrersitz?

liebe frau bader, meine freundin sitzt ihr kind (2 jahre) im geeigneten kindersitz bei jeder! autofahrt auf den beifahrersitz. meine freundin fährt einen c8, airbag ist aktiv, auf den rücksitzen sitzen die zwillinge in ihren maxi cosies. wir fahren das gleiche auto und haben auch drei kinder, die problemlos in dem auto hinten platz haben. wir machen uns sorgen um die sicherheit von der kleinen maus. meine freundin sagt, rechtlich wäre das in ordnung und die kleine dürfe weiterhin vorne sitzen. stimmt das? ich finde es einfach gefährlich und bin der meinung, daß kinder in dem alter nach hinten gehören. liebe grüße

Mitglied inaktiv - 29.04.2006, 19:45



Antwort auf: kind auf beifahrersitz?

Kinder dürfen in geeigneten Kindersitzen vorwärtsgerichtet auch vorne sitzen. Der Sitz sollte allerdings wegen des Airbags ganz niach hinten gerutscht werden. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 29.04.2006, 20:02



Antwort auf: kind auf beifahrersitz?

Hallo, ich kenne das so, dass die Kinder nur dann auf dem Beifahrersitz im geeigneten Kindersitz (oder in der Babyschale) sitzen duerfen, wenn das Airbag abgeschaltet ist. Ich habe gerade gegoogelt und das gefunden: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/airbag.php Demnach ist es bei Babyschalen verboten, bei vorwaerts gerichteten Sitzen zwar rechtlich nicht verboten, aber auch nicht empfohlen, weil es trotzdem gefaehrlich fuers Kind werden kann.

Mitglied inaktiv - 29.04.2006, 20:25



Antwort auf: kind auf beifahrersitz?

Ich habe noch etwas gefunden (letzte Antwort unter http://www.wer-weiss-was.de/theme7/article2723480.html): 1. VERBOTEN UND LEBENSGEFÄHRLICH ist es, einen rückwärts gerichteten Baby-Autositz (Gewichtsgruppen 0 und 0+) auf dem Beifahrerplatz zu verwenden, wenn dort ein Airbag aktiv ist (man darf ihn also dort verwenden, wenn er zuverlässig abschaltbar ist - würde ich aber trotzdem nicht tun, weil man das trotzdem vielleicht einmal vergisst ...) 2. ERLAUBT ABER NICHT EMPFEHLENSWERT ist unter gleichen Voraussetzungen eine Verwendung von vorwärts gerichteten Sitzen der Gewichtsgruppe 1. Kleinen Kindern gereicht der Airbag nämlich nicht zu mehr Sicherheit, sondern kann sie beim explosionsartigen Aufblasen verletzen (ersticken tun sie nicht, da der Bag ja nicht aufgeblasen bleibt). 3. Größere Kinder (Sitzerhöhung Gruppe 2/3) können zur Not auf diesem Platz befördert werden. Dann sollte aber der Autositz so weit wie möglich nach hinten gerückt werden, damit die Kinder etwas aus der Airbag-Zone weg kommen. 4. Grundsätzlich sind für Kinder die Plätze hinten zu bevorzugen, weil dort das Verletzungsrisiko am geringsten ist. Am besten ist der Mittelplatz (wenn dort der Sitz vom Hersteller zugelassen ist und dort der benötigte Gurt (Becken? 3-Punkt?) vorhanden ist. Oft wird dies aber nur auf einem Außenplatz möglich sein; dann ist der rechte zu bevorzugen (Aussteigen auf der sicheren Gehwegseite). 5. Andere Airbags (Seiten-, Kopf-, Curtain-Airbags) tragen dagegen zu mehr Sicherheit für das Kind bei.

Mitglied inaktiv - 29.04.2006, 20:28