Frage: Kind Fenster zerbrochen

Guten Tag, Frau Bader, Unser Sohn 2 Jahre 3 Monate hat die letzten Tage irgendwannmal eine Fensterscheibe in unserer Mietwohnung zebrochen. Da es nur ein Sprung ist und nichts abgesplittert ist, habe ich das erst am Sonntag gesehen. Deshalb weiß ich jetzt nicht, wann und wie genau das geschah. Im Internet habe ich verschiedene Meinungen dazu gelesen. Die einen schreiben, dass bei so kleinen Kindern die Eltern NICHT haften, wenn sie die Aufsichtspflicht NICHT verletzt haben. Die anderen schreiben genau das Gegenteil; nämlich, dass die Eltern nur dann NICHT haften, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Was stimmt denn nun? Und ich weiß auch nicht, ab wann ich die Aufsichtspflicht verletze! Wenn mein Kind alleine im Schlafzimmer spielt, während ich im Wohnzimmer unsere Tochter stille, ist es schon Verletzung der Aufsichtspflicht? Oder wenn ich im Zimmer dabei bin, so Kind aber nicht im Blick habe? Oder muss ich dann schon komplett aus der Wohnung raus gehen und das Kind alleine zu Hause lassen, damit die Aufsichtspflicht verletzt wird? Ich hoffe sehr, sie können mir weiter helfen! Liebe Grüße, Lotusflower

von Lotusflower am 28.06.2016, 10:29



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Hallo, da greift die normale Hausrat wahrscheinlich nicht - wir haben eine Zusatzversicherung für Glas. Und da es sich um ein mietweise überlassenes Objekt handelt, werden Sie den Schaden reparieren lassen müssen. Wenn im Mietvertrag nichts steht auf eigene Kosten Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2016



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Aufsichtsplicht wäre verletzt wenn Du einkaufen gewesen wärest. Heutzutage hat man doch die Kinder unter sieben für wenige Euro mitversichert in der Regel. Bei einigen kann man das auch nachholen wenn der Schaden da ist. Rufe an und frage nach, dann weißt Du mehr. Weiß der Vermieter denn schon Bescheid ?

von Sternenschnuppe am 28.06.2016, 10:39



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Hallo, hier handelt es sich ja nicht um eine Bagatelle, sondern das kostet schon einiges mehr. Daher ist das ganz klar ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Aber mal ganz ehrlich - warum soll der Vermieter dafür gerade stehen, wenn Dein Kind etwas kaputt macht????? Das finde ich schon eine merkwürdige Denkweise.

Mitglied inaktiv - 28.06.2016, 10:40



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Leider haben wir erst dadurch erfahren, dass Glasscchäden in einer normalen Haftpflichtversicherung nicht mitversichert sind. Also zahlt es unsere Versicherung nicht.

von Lotusflower am 28.06.2016, 10:52



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Woher weißt Du dass es Dein Kind war ? Du warst gar nicht dabei. Vielleicht ist was von außen gegengeflogen?

von Sternenschnuppe am 28.06.2016, 10:57



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Ja, 123imsauseschritt, da hast Du ja Recht. Aber da wir das ja selber zahlen müssten und unsere Gesellschaft ja versichert ist, könnte es ja deren Versicherung zahlen, wenn es uns zustehen würde. Die nehmen ja kleine Kinder in deren Wohnungen an und wenn es rechtlich so wäre, dass ich nicht zahlen müsste, dann ist es halt so und für die wäre es ein Viel kleineres Problem. Ich würde ja nie einfach so von denen verlangen, dass die es machen. Deshalb will ich ja auch herausfinden ob wir es zahlen MÜSSEN oder nicht. Hätten wir von Anfang an gewusst dass bei uns Glasscchäden nicht mitversichert sind, hätten wir das auch mitversichert und von unserer Versicherung bezahlt. Das wäre ja kein Thema. Dafür schließt man ja die Versicherungen ab.

von Lotusflower am 28.06.2016, 10:58



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Nein, das ist ein Doppelfenster und der Sprung ist von innen. Außerdem sind da seine Handabdrücke drauf und der Gegenstand, mit dem es fast ganz sicher passierte , lag auch verschoben. Deshalb ist es so ziemlich sicher, dass er es war. Da ist auch sein Bett in dieser Ecke.

von Lotusflower am 28.06.2016, 11:00



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Ja! Ihr müsst es zahlen! Obwohl ein Kind, rechtlich nicht zu belangen ist, habt ihr als mündiger Teil ein Mietverhältnis. Da ist klar geregelt, was im Schadensfall passiert. Schäden sind also selbst zu tragen! Das Fenster ist kaputt, kein anderer wird dafür aufkommen. Lg

von Colien07022004 am 28.06.2016, 11:06



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Ok. Darauf bin ich ja noch gar nicht gekommen im Mietvertrag zu schauen! Kennst Du Dich da genau aus? Hattest Du auch schon so ein Fall und musstest Dich erkundigen?

von Lotusflower am 28.06.2016, 11:16



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Also, dann das ganze mal juristisch :-) 1. Deine Versicherung zahlt nicht, weil Glasbruch nicht abgesichert ist. 2. Die Versicherung der Wohnungsbaugesellschaft wird nicht zahlen, weil es kein Verschulden oder keine Fahrlässigkeit der Vermieterin war oder höhere Gewalt vorlag. Daher sind sie nicht zuständig. Im Übrigen dürfte die Versicherung Rückgriff bei dem Schädiger bzw. den gesetzlichen Vertretern des Schädigers nehmen, um die Kosten wieder einzutreiben. 3. Der Mieter einer Wohnung ist zum sorgssamen Umgang verpflichtet. Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, hat er stets zu ersetzen. Ein zerbrochenes Fenster ist mehr als die normale Abnutzung. 4. Die Ersatzpflicht aus dem Mietverhältnis tritt unabhängig davon ein, ob ein Erwachsener oder ein Kind den Schaden verursacht hat. Daher ist es völlig egal, ob es Dein Kind war - ihr müsst aufgrund des Mietverhältnisses für die entstandenen Schäden einstehen.

Mitglied inaktiv - 28.06.2016, 11:35



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Ja! Bei uns wurde eine Tür beschädigt. Unsere große Tochter ist schlimm gestürzt und hat dabei die Tür aus dem Rahmen leicht gebrochen. Die Haftpflicht wollte es nicht zahlen, da unsere Tochter noch minderjährig war und es ein Schaden war, der in der Häuslichkeit durch ein Familienmitglied ersten Grades entstand. In unserem Mietvertrag stand, das bei einem entrichten Schaden, ohne Vorsatz, nur die Kosten der Reperatur oder des Einbaus zu tragen sind, mit einer Selbstbeteiligung von max. 110€. Vll steht so eine Klausel auch bei euch im Mietvertrag. Wir haben damals nur 19€ für den Einbau bezahlt und der Vermieter hat die neue Tür kostenlos gestellt.

von Colien07022004 am 28.06.2016, 11:40



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Ich habe gerade unseren ganzen Mietvertrag durchgelesen. Erstens sind in unseren monatlichen Betriebskosten auch die Sach- und Haftpflichtversicherungen mit abgeschlossen. Glasversicherung ist auch dabei. Wie ich verstanden habe, darf der Vermieter seine eigenen Versicherungskosten von unseren Betriebskosten abziehen. Also, wenn wir für diese Versicherung sowieso zahlen, dann können wir doch auch unser Fenster mit dieser Versicherung bezahlen. Und da steht auch der Satz wegen Haftung: "Das Mitglied haftet auch für Schäden, die durch seine Angehörigen, Untermieter sowie sonstigen Personen schuldhaft verursacht werden, die auf Verfassung des Mitglieds mit der Überlassenen Wohnung in Berührung kommen." Mein Mann ist der Mieter. Dann bin ich ja seine Untermieterin und bin schuld an dem Fensterbruch durch meinen Sohn? Und mein Mann muss es dann bezahlen? Vielen Dank euch dass ihr euch so gut um mich kümmert:-)

von Lotusflower am 28.06.2016, 12:30



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Die Kosten für Kleinreparaturen gehen bei uns bis zu einem Höchstbetrag von 75 € (Beteiligung des Mieters) , aber ich denke nicht, dass Fensterglas erneuern zu den Kleinreparaturen gehört.

von Lotusflower am 28.06.2016, 12:40



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Das sind die Gebäudeversicherungen des Eigentümers die er umlegen darf auf die Mieter. Vogel der durch die Scheibe fliegt, Einbruch etc. Das hat aber mit Eurer eigenen Absicherung nix zu tun, wenn ihr was kaputt macht.

von Sternenschnuppe am 28.06.2016, 12:48



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Also, die Umlage hat folgenden Hintergrund: Der Vermieter darf seine eigene Versicherungskosten für das Haus anteilig auf Euch umlegen. Das ist ok. Hierbei handelt es sich aber um Kosten wie z.B. die Wohngebäudeversicherung. Diese tritt aber nicht für Schäden ein, die durch die Mieter verursacht werden. Das ist etwas anderes. Für Schäden wie Deiner ist die Haftpflichtversicherung der Mieter zuständig - und Eure schließt Glasbruch nunmal aus. Der Mietvertrag ist ganz eindeutig - Dein Mann als Mieter hat das Recht, seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder mit in der Wohnung leben zu lassen. ABER: Er muss für alle Schäden aufkommen, die durch diese Personen versacht werden. Also auch die kaputte Glasscheibe. Hier ist die Rechtslage wirklich eindeutig. Es gibt keine Versicherung, die für Euch einspringt (auch nicht die der Vermieterin) - ihr müsst die Scheibe selbst zahlen. Die Kleinreparaturklausel ist übrigens unanwendbar - sie greift für Schäden, die nicht mutwillig verursacht worden sind, sondern nur für Schäden, die aufgrund von normalen nutzungsbedingten Ursachen (z.B. defekter Abfluss o.a.) entstehen. Hier ist es aber ein Schaden, der durch Dein Kind mutwillig verursacht wurde

Mitglied inaktiv - 28.06.2016, 12:49



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Ok, dann weiß ich jetzt wohin ein Teil unserer Ersparnisse demnächst gehen wird! Vielen Dank euch für die Mühe:-)

von Lotusflower am 28.06.2016, 12:55



Antwort auf: Kind Fenster zerbrochen

Eigentum ist. Habt Ihr es denn der Versicherung gemeldet? Ich würde es auf jeden Fall probieren. Er meinte noch es wäre etwas anderes, wenn Euer Kind Euren TV beschädigt hätte, der gehört ja Euch... aber das Fenster gehört dem Vermieter LG Peeka

von peekaboo am 28.06.2016, 15:13