Keine berufliche Tätigkeit nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Keine berufliche Tätigkeit nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wegen Umzugs musste ich meine Anstellung nach der Elternzeit kündigen. Nun war ich ein Jahr arbeitslos gemeldet, leider erfolglos. Derzeit arbeite ich in einem Mini-Job-Verhältnis und zahle dort freiwillig volle Rentenbeiträge. Nach Ende der Arbeitslosenzeit werde ich dann nicht mehr krankenversichert sein, sagte man mir beim Amt, da ich kein Hartz IV erhalte, bin also 'nur' Hausfrau und Mutter mit Nebenjob. Kann ich weiter bei meiner Krankenkasse bleiben, oder muss ich mich bei meinem Mann, der mit unserem Sohn in einer anderen KKrasse versichert ist, familienversichern? Was muss ich sonst noch beachten? Wie sieht es mit Pflegeversicherung usw. aus? Ich möchte mich so gut wie möglich 'versichern' in dieser Zeit, damit ich später im Alter keine Nachteile habe. Für Rat bin ich dankbar.

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 11:20



Antwort auf: Keine berufliche Tätigkeit nach Elternzeit

Hallo, Sie müssen sich familienversichern/ selber versichern, gleiches gilt für die Pflegeversicherung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2009



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