Keine Weiterbeschäftigung nach Elternezit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Keine Weiterbeschäftigung nach Elternezit

Am 09.08.2005 endet meine 3 jährige Elternzeit. Nun hat mein Arbeitgeber keine Stelle mehr für mich, da es nur ein 2 Mann Betrieb ist (Der Chef und eine Angestellte). Wie ist das denn rechtlich? Darf er mich zum Ende des Erziehungsurlaubs kündigen ?? Danke schon mal im voraus! Gruß Selja

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 14:55



Antwort auf: Keine Weiterbeschäftigung nach Elternezit

Hallo, nein. Erst nach dem EU oder mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Keine Weiterbeschäftigung nach Elternezit

Hallo.... ja er kann dich dann kündigen..... er muß aber die Kündigungsfrist einhalten....

Mitglied inaktiv - 07.04.2005, 09:59