Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Hallo Frau Bader Leider habe ich im Internet nichts passendes gefunden vielleicht können Sie mir weiterhelfen Ich bin in der 38+6 schwanger (Mutterschutz) Mein Arbeitsvertrag ist fristgerecht am 31.12. 2019 ausgelaufen wegen meiner Schwangerschaft. Mein Mutterschutz begonn am 1.01.2020. Ich hab schon einen kleinen Teil der Krankenkasse bekommen das sogenannte Mutterschaftsgeld (4wochen) in Höhe 546€ Da mein Entbindungstermin erst am 12.02. 2020 ist kann sich noch länger raus ziehen die ersten Kinder lassen ja auf sich warten Ist meine Frage wo bekomme ich jetzt Geld her um meine Miete zu zahlen Weil einen Arbeitgeber habe ich ja nicht mehr der mir am 1. Feb mein Lohn bezahlt Und mein Vermieter versteht kein Spaß wenn die Miete nicht pünktlich da ist. Vielleicht können Sie mir Helfen und mir einen Rat geben was ich machen soll Liebe Denise

von Denise2 am 02.02.2020, 05:30



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Hallo, ich hoffe, Sie haben sich spätestens 3 Mo. vor Vertragsende bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Und auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichtet. Ansonsten haben Sie ja keinen Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden und das Amt lehnt die Zahlung von ArbGeld (im Mutterschutz Zahlung durch die KK in Höhe von Krankengeld) ab. Dann bleibt der Unterhalt bzw H IV. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2020



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du wusstest ja, dass dein vertrag ausläuft. hast du dich fristgemäß bereits beim amt gemeldet?

von mellomania am 02.02.2020, 07:51



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Hallo, sehe ich auch so. Warum hast du dich denn nicht früher schlau gemacht? Bereits im Dezember spätestens Januar. Und nicht jetzt, wenn die Miete etc bereits fällig sind. Was ist mit dem Vater des Kindes / Partner? Wenn es einen gibt, solltet ihr euch vielleicht zusammen erkundigen, ob ihr Anspruch habt auf Wohngeld, ergänzendes Hartz 4 usw. Sorry, ist nicht böse gemeint, aber ich kann es nicht verstehen warum du gewartet hast. Marijana

von marijanam79 am 02.02.2020, 09:38



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Hallo Denise, die Frage kommt ziemlich spät. Du konntest seit einem halben Jahr wissen, dass es so kommen würde. Warum hast du nicht vorgesorgt? Zweitens, du darfst noch bis zur Entbindung arbeiten, wenn du das möchtest. Und Geld dazuverdienen. Drittens ist der Kindsvater unterhaltspflichtig. Viertens, solltest du vielleicht mal zur Schwangerschaftsberatungstelle gehen.

Mitglied inaktiv - 02.02.2020, 10:11



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Lustiges Post ;-)

von Mutti69 am 02.02.2020, 10:38



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Du hättest dich 3! Monate vor Arbeitsende, also spätestens im September, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden müssen. Damit hättest du Mutterschaftsgeld in Höhe kg bekommen. Das du schwanger nicht vermittelbar bist, ist nichr dein Problem.

Mitglied inaktiv - 02.02.2020, 10:43



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Ist nicht dein Ernst, oder? Was hast du denn gedacht, wo Geld herkommt - das irgendein Amt das alles weiß und sich mit dir in Verbindung setzen wird oder die einfach Geld überweist? Sorry, aber als Erwachsener Mensch kann man doch nicht wirklich so gar nichts getan haben, um sich da rechtzeitig zu informieren. Das sieht jetzt schlecht aus. Geburt steht ja praktisch vor der Türe und das Arbeitsamt wird da nicht mehr zuständig sein. Hartz4 vielleicht - aber dann komm mal in die Hufe und setzt dich mit denen in Verbindung. Da wird wohl nur noch dein Partner in Frage kommen, um dich und sein Kind abzusichern.

von cube am 02.02.2020, 11:36



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Hallo Dankeschön erst einmal für die ganz Antworten Und vielleicht auch dummen Unterstellungen so ganz dumm bin ich auch nicht ich habe mich fristgerecht arbeitslos gemeldet und die vom Arbeitsamt sagte zu mir das es reibungslos in den Mutterschutz übergeht und ich nichts von dem Arbeitsamt erhalten werde sie seine dafür nicht zuständig Die Krankenkasse ist in der Zeit für mich zuständig. Und bevor mir hier jemand wieder was unterstellen tut das ich mich nicht drum kümmern würde ja ich hab im Oktober auch mit der Krankenkasse telefoniert und die sagten mir das sie mir in der Zeit Geld zahlen würden Geld in Höhe von Krankengeld dann habe ich mich im Dezember noch mal erkundigt ob das wirklich so seine Richtigkeit hat Die Dame am Telefon sagte dann zu mir ja sie müssen dann einfach bescheid geben wenn sie in den Mutterschutz gehen wir regeln das dann Dann hab ich mir so keine Gedanken gemacht alles geklärt Dann kam der 31.01 und ist kein Geld da ich wieder bei der Krankenkasse angerufen mein Sachverhalt erklärt da kam nur von dem Herrn der Krankenkasse wir zahlen erst wenn das Kind auf der Welt ist mehr erhalten sie von uns nicht Fragt bitte vorher nach bevor ihr irgendwelche Aussagen treffen tut Liebe Grüße

von Denise2 am 02.02.2020, 12:18



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Aber schlauer bin ich bis jetzt noch nicht An wenn muss ich mich den jetzt wenden?

von Denise2 am 02.02.2020, 12:21



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Bis du das Geld von der Krankenkasse bekommst, musst du die Zeit irgendwie überbrücken und nach der Geburt zügig Elterngeld beantragen, aber auch hier wird es ein wenig dauern bis du das Geld auf dem Konto hast. Noch einmal die Frage, die bereits gestellt wurde: Was ist mit dem Kindsvater?

von chrissicat am 02.02.2020, 12:31



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Wenn du für 4 Wochen Geld von der KK bekommen hast, dann ist das nicht das vorgeburtliche Mutterschaftsgeld. Kann das sein das es das in Höhe des Krankengeldes ist? Weiss ja nicht wie hoch dein Einkommen ist. Das Mutterschaftsgeld vor Geburt ist für 6 Wochen und zwar dann bis zu 13 € pro Tag. Ausserdem bekommst du doch noch Gehalt vom AG für den Januar. Oder zahlt der immer im voraus? Normalerweise läuft es so das in dem Zeitraum Mutterschutz die KK eine Zahlung für 6 Wochen a 13 € pro Tag auf einen Schlag überweist. Der AG zahlt ganz normal Gehalt in dem Rhythmus in dem er sonst auch zahlt. Ab dem Tag wo der Mutterschutz beginnt taggenau nur noch seinen Anteil, also abzüglich dem was sie KK zahlt. Die zweite Zahlung von der KK kommt dann nach Geburt, für mindestens 8 Wochen wieder 13 € pro Tag. Meine Vermutung, der AG zHlt ja rückwirkend, KK aber immer im voraus. Heisst der AG muss noch für Januar zahlen, die KK hat ihr Mutterschaftsgeld für Februar auch bereits bezahlt. Statt zu wenig Geld müsstest du also diesen Monat deutlich mehr haben und das eben dann im.märz berücksichtigen. Auch das EG wird dann immer im voraus bezahlt. Nach dem EG wirst du also überbrücken müssen solltest du dann einen neuen AG haben. Denn da muss man ja erst zahlen und bekommt danach das Gehalt überwiesen.

von Felica am 02.02.2020, 12:42



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Vergiss das mit dem AG. Wechsel war ja schon einen Monat vorher. Du hast ja nur nochv2 Wochen bis ET. Dann liegt es wohl daran.

von Felica am 02.02.2020, 12:43



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Wenn du den Sachverhalt im Ausgangspost nicht ordentlich schildern konntest, so ist das nicht uns anzulasten - das sind keine "dummen Unterstellungen", sondern dumme Auslassungen deinerseits. Das kommt ganz schön unverschämt rüber, dafür dass du hier eine kostenlose Rechtauskunft bekommst. Wenn du mit den Krankenkassen und dem Arbeitsamt auch so umspringst, dann wundert mich nicht, warum es Schwierigkeiten gibt.

Mitglied inaktiv - 02.02.2020, 12:44



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Dann reichste du bei der KK direkt nach der Geburt die Geburtsurkunde ein und die überweisen dann. Geht in aller Regel recht zügig. Wegen Vermieter, dem Bescheid geben. In aller Regel ist das kein Problem wenn man sich selbst meldet und es schildert. Besser wie stillschweigend abzuwarten. Kündigen kann er dir auch erst wenn 2 Monatsmieten fehlen. Denke bitte daran das die Beantragung des EG auch dauern kann.

von Felica am 02.02.2020, 12:47



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Mein Partner bekommt im Monat 1900€ festgehalt

von Denise2 am 02.02.2020, 12:50



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Laut Unterlagen der Krankenkasse sind die 546€ mein Mutterschafts Geld(6 Wochen) ob wohl ich eigentlich nicht schlecht verdient hab frag ich mich warum ich so wenig hab Ich hab Anfang Januar noch Lohn bekommen von meinem Arbeitgeber da der Vertrag ausgelaufen ist habe ich ja so kein Arbeitgeber mehr Also doch zum Arbeitsamt?

von Denise2 am 02.02.2020, 12:59



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

OK, wenn 6 Wochen, dann Mutterschaftsgeld. Die Sache ist die, Anspurch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes hast du nur dann, wenn du Anspruch auf ALG1 hast. Wenn nicht, ist die KK raus. Deshalb ja, ich würde morgen zum Amt und zur KK, mit allen Unterlagen die du hast und das vor Ort klären.

von Felica am 02.02.2020, 13:55



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Okay super vielen vielen Dank für ganzen Infos liebe Grüße

von Denise2 am 02.02.2020, 14:09



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Zu meinem Verständnis: Dein Mutterschutz hat doch schon in KW 1 angefangen, oder? Du hast also im Januar Lohn für Dezember erhalten und du müsstest in der KW 1 von 2020 auch dein Mutterschaftsgeld bekommen haben. Die 546 Euro die die Kasse bezahlt, ist der Höchstsatz. Normalerweise müsste ja der AG ja die fehlende Differenz bezahlen, du hast aber keinen AG mehr. Du beziehst aber auch KEIN ALG I und DAS ist der Knackpunkt, denn sonst würde dir die Kasse den Satz bezahlen, den du als ALG I Leistung erhalten würdest. Klassisch angeschissen und zur falschen Zeit schwanger geworden, würde ich denken. Ergo: Kasse wird nicht mehr bezahlen, als ihren Höchstsatz. Da du keine ALG I beziehst, wird das Arbeitsamt aber auch nicht bezahlen. Das hättest du aber wirklich vorher recherchieren können und müssen. Ich glaube hier kennen sich einige deutlich besser mit dem Leistungsbezug des Arbeitsamtes und des JC aus. Wenn überhaupt wäre da noch eine Leistung zu erwarten...wobei dein Partner ja nun auch nicht wirklich schlecht verdient und die Situation abzusehen war. Vielleicht kommt ja noch was brauchbares. Von mir leider nicht.

von Mutti69 am 02.02.2020, 14:14



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Genau Mutti hat es auf den Punkt gebracht.. Du hättest auf deinen vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten können, damit wärst du alg1 berechtigt und bekämst von der KK Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld...

Mitglied inaktiv - 02.02.2020, 14:53



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Nach der Entbindung bekommst du übrigens nochmal für die 8 Wochen NACH der Geburt dein Mutterschaftsgeld. Das sind dann wieder für 8 Wochen täglich 13 Euro, also nochmal 728 Euro. Meiner Meinung nach musst du damit und mit der Unterstützung durch deinen Partner rum kommen und könntest ab Mitte April ALG I beziehen (sofern dafür überhaupt ein Anspruch bestehet, das haben wir bislang ja auch nur unterstellt, das hängt ja auch davon ab, wie du in den letzten Monaten gearbeitet hast).

von Mutti69 am 02.02.2020, 16:09



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Mutti.... Die AP hat Anspruch auf Elterngeld ab Geburt. Das gezahlte Mutterschaftsgeld wird allerdings gegengerechnet. Ohne AG hat sie aber keine Elternzeit und wäre über das Elterngeld auch beitragsfrei krankenversichert.

Mitglied inaktiv - 02.02.2020, 16:20



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Stimmt, Elterngeld *kopfklatsch* Ja, da hast du Recht!

von Mutti69 am 02.02.2020, 16:37



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Eigentlich müsste die KK das Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld auch ohne Unweg ALG1 zahlen. Weil Vertrag lief am 31.12 aus, ab 1.1 dann Mutterschutz. Aber wir wissen, die werden sich wieder den buhmann zuschieben. Obwohl sie es nicht dürfen. Sicher wäre es eben gewesen auf den vorgeburtlichen Mutterschutz zu verzichten. Da ist sie halt falsch beraten worden. Aber ob sie es nachweisen kann? Ich würde halt dort freundlich und bestimmt auftreten. Darauf hinweisen das man ja extra angefragt hatte und im Notfall auch selbst bewusst den Vorgesetzten einfordern wenn es nicht vorwärts geht und dann mit Klage drohen. Im besten Falle noch Ausdruck des entsprechenden Urteils dabei.

von Felica am 02.02.2020, 17:40



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Die kk muss nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zahlen wenn sie während des Mutterschutzes noch beschäftigt war. Also der Mutterschutz z.b. am 31.12. Begonnen hätte

von ALF0709 am 02.02.2020, 18:08



Antwort auf: Keine Verlängerung des Arbeitsvertrag

Liege ich nicht: https://www.haufe.de/personal/entgelt/luecken-beim-anspruch-auf-mutterschaftsgeld-geschlossen_78_316300.html Diese Lücke wurde bereits vor Jahren geschlossen. Trotzdem versuchen sie es immer wieder. Deshalb immer wieder der Rat freiwillig auf den vorgeburtlichen Mutterschutz zu verzichten, nötig ist es aber rein rechtlich gesehen nicht. Es spart einem halt den hickhack.

von Felica am 02.02.2020, 19:38



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