Sehr geehrte Frau Bader, seit 19.10.2011 befinde ich mich für ein Jahr in Elternzeit. Vor der Elternzeit arbeitete ich 5 Jahre als Büroangestellte. Ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, ob nach Beendigung der Elternzeit eine Teilzeitarbeit (z.B. 3 Tage in der Woche) möglich ist. Nun hat er mir heute geschrieben, dass es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist (Firma kleiner als 10 Angestellte). Was mach ich nun? Ich möchte mit einem einjährigen Kind keinesfalls ganztags arbeiten gehen. Besteht Sonderkünigungsrecht, oder MUSS ich nach Ablauf der Elternzeit für 3 Monate (Kündigungsfrist) wieder in Vollzeit arbeiten? Oder kann mein AG mich zum Ende der Eltenzeit mit meiner Erlaubniss kündigen? Falls ich kündigen muss und nicht schnell genug einen passenden Arbeitsplatz finde, besteht eine 3 monatige Sperre beim Arbeitsamt? Würde ein Aufhebungsvertrag mir Vorteile verschaffen? Vielen Dank im Voraus!
von Melle am 03.07.2012, 09:13