Frage: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Hallo Frau Bader, Seit 13 Jahren arbeite ich Vollzeit in einem großen Unternehmen, 6 davon in Elternzeit. Meine Elternzeit endet jetzt Ende Mai 20. Ich habe die Frist verpasst mich rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber zu melden, um eine Teilzeitstelle zu beantragen. Ich habe mich einen Monat vor Ende der Elternzeit bei ihm gemeldet per E Mail und ihm meinen Wunsch geschrieben. Daraufhin hat er mir einige Fragen gestellt und mich dann an eine mir unbekannte E-Mailadresse verwiesen, angeblich wären diese nun zuständig. Seit ca 10 Tagen meldet sich niemand mehr, selbst nach nachfragen. Auf Grund meines Umzuges in der Elternzeit, Sind alle Standorte nun zu weit entfernt. Momentan wäre also durch Corona die Möglichkeit gegeben von zu Hause aus zu arbeiten. Die Elternzeit endet am kommenden Sonntag und ich habe auch noch nicht gekündigt. Was verpasse ich gerade? Auch der Betriebsrat meldet sich nicht. Da stimmt doch was nicht. Was meinen Sie? Mit freundlichen Grüßen Natascha

von NaWi2110 am 25.05.2020, 14:49



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Hallo, 1. Sie haben die Frist versäumt 2. Sie können aufgrund der Entfernung nicht zur Arbeit gehen 3. Einen Anspruch auf einen Home-Office-Platz haben Sie nicht (es sei denn per Vertrag). Ihnen bleibt nur, die Arbeitsleistung voll anzubieten. Und das können Sie nicht leisten. Außerdem haben Sie sich viel zu spät drum gekümmert. Ich sehe keine positive Idee, die Ihnen aus dem Dilemma helfen könnte. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2020



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Du hast aber auch angerufen und mal einen Brief per Einschreiben geschickt, oder? Nicht nur e.mails? Die können durchaus auch mal im Spam landen. Davon ab: da du die Frist versäumt hast, muss der AG eigentlich gar nichts. Dein Vertrag lebt wieder auf und du musst an deiner im Vertrag festgelegten Arbeitsstelle erscheinen. Das du in der Zwischenzeit umgezogen bist, ist nicht das Problem des AG. Auch mit fristgerechter Einreichung eines TZ-Antrages hättest du kein Anrecht darauf, fortan im HO zu arbeiten oder an einem bestimmten Standort deiner Wahl eingesetzt zu werden. Ich würde dir empfehlen, am Montag deinen aktuell geltenden Vertrag zu erfüllen und an deinem bisherigen/vertraglich vereinbarten Arbeitsort pünktlich zu erscheinen. Ansonsten hast du deinen Vertrag nicht erfüllt und der AG kann dir sofort kündigen. Ich weiß, das klingt jetzt hart - aber mal so aus AG-Sicht: wir haben Corona, Unternehmen in der Krise und nun meldet sich jemand, der 6 Jahre lang nicht da war und das auch noch zu spät ... es wäre nicht meine 1. Prio, deinen Wünschen gerecht zu werden.

von cube am 25.05.2020, 16:29



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Hallo Cube, Danke für deine Hilfe. Die E-Mails wurden gelesen, bestätigt per Lesebestätigung, d.h. Sie sind angekommen. Ein Einschreiben habe ich auch gesendet, allerdings noch ohne Antwort. Da das Unternehmen vor einem Jahr verkauft wurde, ist es sehr undurchsichtig für mich herauszufinden in welchem Standort ich jetzt eigentlich arbeite. Entweder Nürnberg oder Regensburg. Ich wohne jetzt im Chiemgau, mit zwei kleinen Kindern. Wie soll ich da Vollzeit in Nürnberg/Regensburg arbeiten? Nichtsdestotrotz sind die Kollegen alle in Home Office, da das seit Corona nun vom Vorstand so gewünscht ist und auch zukünftig. Ich meine, auch ich kann nichts dafür, das gerade Corona ist während meine Elternzeit ausläuft. Ist nicht so, dass ich mich nicht immer wieder bei meinem AG gemeldet hätte und arbeiten wollte. Ich wurde immer wieder vertröstet und mir wurde geraten, meine Elternzeit zu verlängern. Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, hätte es auch nicht viel geändert, hätte ich mich fristgerecht bei meinem AG um eine Teilzeitstelle bemüht, ablehnen kann er sie bzw. kann er mir Konditionen stellen, die ich einfach nicht erfüllen kann. Als Mutter hat man einfach verloren.

von NaWi2110 am 25.05.2020, 17:14



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Nein, nicht verloren. Aber du wirst eben auch nicht bevorzugt behandelt. Jeder AN hat ein Recht auf TZ - aber der AG kann dem widersprechen, wenn er betriebliche/organisatorische Gründe wirklich geltend machen kann. Gut ist, dass du dich gemeldet hast, auch ein Einschreiben etc. Man kann dir also nicht unterstellen, du hättest dich nicht bemüht. Auf so etwas wie EZ verlängern hättest du dich nicht einlassen müssen bzw. du hättest in der EZ auch woanders arbeiten können - wenn dein AG dir nichts anbieten konnte. Was aber tatsächlich nicht das Problem des AG´s ist - das du umgezogen bist. Kein AG ist verpflichtet, private Entscheidungen seiner MA´s so zu berücksichtigen. Wegstrecke ist immer Privatsache. Das andere Problem ist eben die nicht fristgerechte Antragsstellung. Das hat auch nichts mit "als Mutter ist man gebissen" zu tun - hier gilt gleiches Recht auch für beide Seiten. Hättest du fristgerecht beantragt und der AG nicht fristgerecht geantwortet/widersprochen, wärest du fein raus und dein Antrag wäre damit "bewilligt". Auch der AG muss sich nämlich an Fristen halten, um seine Rechte auch nutzen zu können. Dennoch nicht ok vom AG, sich gar nicht zu melden. Ich meine nach wie vor, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest du zum Termin an deinem bisherigen Arbeitsort aufschlagen - schicken sie dich dann heim, ok. Aber nicht zu erscheinen halte ich für gefährlich im Sinne einer drohenden Kündigung. Ich bin aber gespannt, was Frau Bader dir da antworten wird. Viel Glück auf jeden Fall!

von cube am 25.05.2020, 18:54



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Na du kannst doch weder VZ noch TZ arbeiten bei der Entfernung. Vertraglich bist du aber gezwungen genau das zu leisten was in deinem Vertrag steht und wo das gilt. Also weder auf Versetzung noch auf HO einen Anspruch. Du hättest 3 Monate vor Ende der EZ kündigen müssen. Also rufe da morgen an und mach Druck. Da würde ich mich nicht auf Mails usw verlassen.

von Felica am 25.05.2020, 20:56



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da hat Felica natürlich auch Recht - TZ geht ja auch nicht, selbst wenn der AG zugestimmt hätte/du fristgerecht den Antrag gestellt hättest. Denn einen Anspruch auf HO hast du natürlich nicht automatisch nur weil gerade Corona ist. Der AG darf durchaus entscheiden, wer aus welchen Gründen HO machen kann/darf und wer präsenzpflichtig ist. Insgesamt doof gelaufen...

von cube am 25.05.2020, 22:29



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Ja laut meinem früheren Vorgesetzten, haben sie gefallen gefunden an Home Office und wollen das in Zukunft generell so machen, also Miete sparen...

von NaWi2110 am 25.05.2020, 22:48



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

"Laut meinem früheren Vorgesetzten" ist total irrelevant. Relevant ist das, was aktuell in deinem Vertrag steht oder was du mit deinem aktuellen Vorgesetzten fest ausgehandelt hast bzw. er dir mitgeteilt hat. Du kannst nicht nach 6 Jahren EZ auf Basis von "früheren Vorgesetzten" oder Kollegen, die gesagt haben, dass ... einfach für dich entscheiden, dass HO oder irgendetwas anderes tatsächlich so ist und natürlich auch für dich gilt. Wie gesagt: Vertrag ist das, was aktuell Bestand hat. Und dazu ist HO ja nicht so gedacht, dass du deswegen nie wieder ins Büro kommen muss. IdR sind Verträge, die HO beinhalten deshalb auch so abgefasst, das HO möglich ist (zu x % stattfindet oä) - das Weisungsrecht darüber, ob zB für bestimmte Projekte oder weil sich Umstände ändern der MA bitte jetzt mal in´s Büro kommen soll, bleibt meistens dennoch beim AG. Dein Denkfehler ist ganz einfach (unabhängig von Fristversäumnis): du meinst, dein AG müsse deine von dir selbst! geänderten privaten Umstände berücksichtigen, weil du ja nun Mutter bist. Nein, muss er nicht. Sonst bräuchte man keine Verträge mehr machen. Und diese Verträge schützen sowohl den Arbeitgeber, als auch den Arbeitnehmer.

von cube am 26.05.2020, 08:41



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Für dich bedeudet das Du musst am 02.06.2020 deinen Vollzeitjob wieder antreten. Erscheinst du nicht bei deinem Arbeitgeber kann er dir fristlos kündigen. Ob du wegen deiner Kinder den Vollzeitjob nicht erfüllen kannst und was mit der Kinderbetreuung ist, das ist dein Problem.

von lukko34 am 26.05.2020, 10:30



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Seien wir mal realistisch. Du warst 6 Jahre nicht da. Du hast keinerlei Bezug mehr mit der Firma, scheinst dich also auch nicht mal ab und zu gemeldet zu haben. Den sonst wüsstest du ja das sich Zuständigkeiten geändert haben. Du hast mehrere wichtige Fristen verpasst, wohnst nicht mehr vor Ort und könntest selbst wenn nicht deinen Vertrag erfüllen. was da irgendeiner aus der Firma mal gesagt hat spielt mal so gar keine Rolle. Der scheint ja nicht mal das recht zu haben diese Entscheidung zu treffen, sonst hätte er dich nicht an wen anders verwiesen. Stelle dir also mal die Frage welche Interessen sollte der AG haben dich behalten zu wollen? Warum sollte er dir auch nur einen Schritt entgegen kommen? Die meisten Chefs würde sich in deinem Falle wohl einen grinsen und sich sagen, leichter wird man so eine Angestellte nicht mehr los. Den wie ich schrieb, du hättest längst kündigen müssen oder das regeln müssen. Hast du nicht. Wenn du nun am Montag nicht auf der Arbeit erscheinst, was du sicherlich auch dann müsstest wenn HO möglich wäre, einfach um nach 6 Jahren in Abläufe usw eingewiesen zu werden, dann kann der AG dich im besten Falle kündigen. Im schlechtesten Falle kann er Schadensansprüche dir gegenüber geltend machen wenn er nachweisen kann das ihm dadurch Schaden entstanden ist.

von Felica am 26.05.2020, 10:56



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Du scheinst dich ja noch nicht um einen Job am Wohnort bemüht zu haben - d.h. du wirst jetzt mit Sicherheit bald arbeitslos sein. Da du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst. Kümmere dich jetzt schon mal darum, wie du dann versichert sein wirst bzw. sprich mit dem Arbeitsamt bzgl. der möglichen Leistungen/melde dich dort! Anspruch auf ALG auf Basis deines letzten VZ-Gehaltes vor der EZ hast du nämlich nicht mehr nach so vielen Jahren EZ. Das wird - wenn du ansonsten die Voraussetzungen erfüllst - fiktiv berechnet. Und das ist deutlich weniger als das übliche ALG. Dazu kommt: da du selbstverschuldet arbeitslos wirst, kommt wohl eine 3-monatige Sperre auf dich zu. Deswegen sprich mit denen. Sollte das alles finanziell kein Problem sein, musst du dennoch schauen, ob du über deinen Mann KK-versichert sein kannst oder dich selbst versichern musst (falls dein Mann zB in der PKV ist). Was evt. gerade auch ginge wegen Corona: du teilst deinem AG mit, dass du mangels Betreuung entweder nur HO machen kannst oder nimmst die unbezahlte Freistellung in Anspruch (aktuell 6 Wochen möglich). Sofern du tatsächlich keine andere Möglichkeit der Betreuung hast. Also keine Verwandtschaft, Freunde, kein Mann im HO, keine Möglichkeit auf Notbetreuung. Aber: so verschiebst du nur das unvermeidbare - dass du deinem AG mitteilen musst, deinen Vertrag gar nicht mehr erfüllen zu können und deswegen kündigen musst. Du könntest dir wg Betreuungsproblem/Freistellung damit jedoch evt. etwas Zeit verschaffen, um dir etwas Neues zu suchen bzw. die anderen Dinge wie zB Versicherung zu klären. Falls der Jobverlust für euch halt überhaupt ein Problem darstellt.

von cube am 26.05.2020, 15:28



Antwort auf: Keine Rückmeldung Vorgesetzter

Hi, also Danke auf alle Fälle für die Tips. Innerhalb der 6 Jahre hatte ich mehrmals versucht wieder in meiner Firma zu arbeiten, auch als wir noch vor Ort gewohnt haben. Zwischenzeitlich habe ich auch bei anderen Firmen gearbeitet, dies allerdings beendet weils einfach nicht gepasst hat. Seit Nov 2019 habe ich eine IHK Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement angefangen, Ende Januar 2021, Unterricht nur Dienstags. In meiner alten Firma habe ich „nur“ Hotels gebucht. Wäre also jetzt für ein breiteres Arbeitsfeld einsetzbar. Der nächste Standort ist ca 100 km entfernt. Wäre also natürlich auch möglich, für Einarbeitung oder gelegentlich, dort hinzufahren. Nichtsdestotrotz habe ich ihnen angeboten, aufgrund der momentanen Lage, 3-4 Monate unbezahlten Urlaub zu nehmen und dann erst zu beginnen in Teilzeit. Ich habe den Betriebsrat eingeschaltet, weil ich eben gar keine Rückmeldung bekomme, diese sind seit gestern endlich mal aktiv geworden. Ich verstehe natürlich, habe die Frist verpasst, und alle haben nur auf mich gewartet, dass das jetzt seltsam rüberkommt. Aber die Situation hat sich geändert mit Home Office, es ist ein Umdenken in der Firma, da gerade mein Job nur am Telefon stattfand. Ich war alleine Zuständig und brauchte nicht viel Rückmeldung, Anweisungen fanden mit der Firma telefonisch anderorts statt. Im Grunde weiß ich, wie der Hase läuft, ärgere mich nur ungemein, da ich echt gut war in Vollzeit und viel Lob von allen Seiten bekommen habe, Einmalzahlungen wegen meiner guten Arbeit etc. Als Teilzeitkraft hatte man es schon immer schwer in meiner Firma und sie haben es den Müttern schwer gemacht. Viele haben geklagt und gewonnen. Ich bin einfach enttäuscht, das sich niemand mehr meldet und man so abgeschoben wird. Falls sich keiner mehr meldet, muss ich überlegen ob ich noch kündige oder mich kündigen lasse. Am ersten Arbeitstag antreten könnte ich schon nächste Dienstag, nur ab Mittwoch dann nicht mehr. Das mit der Sperre/Arbeitsamt wäre bei mir jetzt nicht so wichtig , bin nicht dort gemeldet und hatte es nicht vor. Wollte mich jetzt auf meine Ausbildung konzentrieren. Vielleicht versteht ihr es einfach mal vom menschlichen Aspekt. Sich einfach garnicht mehr zu melden ist respektlos.

von NaWi2110 am 27.05.2020, 10:44