keine Reaktion(Arbeitgeber) bezügl. Wiederbeschäftigung nach Ende des Erziehungsurlaubes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: keine Reaktion(Arbeitgeber) bezügl. Wiederbeschäftigung nach Ende des Erziehungsurlaubes

guten tag fr. bader, am 02.12.2003 endet mein erziehungsurlaub,so dass ich am 03.12. bei meinem arbeitgeber wieder anfangen wollte. seit anfang des jahres habe ich ihm schon mehrmals drauf hingewiesen,dass ich wieder arbeiten kommen möchte gerne auf 400 Euro basis oder teilzeit. allerdings wäre ich auch bereit vollzeit zu arbeiten,falls das die einzigste lösung wäre.bis zum heutigen tag kam keine reaktion von ihm. dazu muss ich sagen ,dass es sich um eine kleine zahnarztpraxis handelt mit 2 lehrlingen und einer helferin. meine frage ist nun: bis wann muss mir mein AG bescheid geben?(damit ich dem entsprechend mein kind in die passende kindergartengruppe (sprich ,flexible,reguläre oder ganztags ) anmelden kann. kann er mir vor ablauf meines EU kündigen? welche frist muss er einhalten? soll ich einfach am 03.12.2003 meine stelle antreten,wenn von ihm keinerlei reaktion kommt ? ich werde definitiv nicht kündigen.das weiss mein AG auch. vielen dank mi vorraus für ihre anwort. ursula

Mitglied inaktiv - 14.05.2003, 12:27



Antwort auf: keine Reaktion(Arbeitgeber) bezügl. Wiederbeschäftigung nach Ende des Erziehungsurlaubes

HAllo, gehen Sie am ersten TAg nachh dem EU wieder ganz normal arbeiten - wenn es Probleme gibt, hilft das Gewerbeaufsichtsamt. Anspruch auf Teilzeit erst ab 15 AN. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2003



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