Hallo, Ich stecke in einer eher ungewöhnlichen Situation. Vor einigen Wochen ließ ich mich während der Coronazeit standesamtlich trauen und nahm den Nachnamen meines Mannes an. Soweit so gut. Seitdem ist es mir nicht möglich, einen neuen Personalausweis zu beantragen (auch explizit auf Nachfrage nicht, diese hatte sich aber auch zunächst nur auf die Dringlichkeit in Bezug auf das Umschreiben meines Kfz bezogen, von der Schwangerschaft weiß das Rathaus nichts). Ich nähere mich dem 3. Semester, wie lange mein Rathaus wegen der Coronamaßnahmen den Personenverkehr eingestellt hat, ist nicht klar, mittlerweile heißt es nur mehr "auf unbestimmte Zeit" (bisher war die Frist 19.4.). Jetzt würde ich gerne wissen wie ich vorgehen soll. Spätestens zur Geburt des Kindes brauche ich ihn ja unbedingt (wegen Geburtsurkunde und Antrag auf Elterngeld). Gibt es für solche Fälle Sonderregeln, z.B. dass mein bisheriger Personalausweis (mit altem Nachnamen) plus Eheurkunde bei den Ämtern (Standesamt des Geburtsortes, Arbeitsamt) ausreichen muss? Oder ist die bevorstehende Geburt ein so dringender Fall, dass mein Rathaus vor Ort mir einen neuen Personalausweis zeitnah ausstellen muss (und ich weiter Druck machen müsste)? Ich danke für die Auskunft.
von Ruto am 20.04.2020, 12:02