hallo,
ich bin bei meinem AG vollzeit beschäftigt, bzw angemeldet, befinde mich aber aktuell mit 2 kindern in elternzeit... ich habe bei meinem AG auch eine ausbildung gemacht in der ich einen ausbildungsvertrag unterschrieben habe. die ausbildung ist aber seit 2006 beendet und seither arbeite ich dort auf vollzeitbasis, habe aber niemals einen arbeitsvertrag nach ablauf der lehre unterschrieben... wenn ich nach meiner elternzeit kündige (was ich mit sicherheit machen werde) welche kündigungsfrist habe ich? kann ich nach dem motto vorgehen "nichts unterschrieben, also kündigung zum monatsende" oder falle ich in eine gesetzliche regelung???
von
heliundmama
am 25.12.2011, 23:40
Antwort auf:
kein arbeitsvertrag, wie kündigen?
Hallo,
auch ohne schriftlichen Vertrag haben Sie einen Vertrag. Es gelten dann die gesetzl. Fristen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.01.2012
Antwort auf:
kein arbeitsvertrag, wie kündigen?
Hallo ich würde ganz normal kündigen,das heisst wenn du dies zum Ende der ez machen willst musst du 3 Monate einhalten.
Du bist die Stelle damals angetreten ich schätze mal das so quasie ein Vertrag entstanden ist,dein Chef könnte dir auch nicht einfach so kündigen.
von
CKEL0410
am 26.12.2011, 09:52
Antwort auf:
kein arbeitsvertrag, wie kündigen?
also, ich hab vor etwa 10 Jahren auch gekündigt. Ohne Vertrag!
da galt vom Monatsende zu Monatsende und vom 15. zum. 15.
Ich hatte z.B. am 18. Jan. gekündigt und letzter Arbeitstag war der letzte Tag von Februar. Hätte genauso am 14.Jan. kündigen können und zum 15. Feb. ausscheiden.
Mitglied inaktiv - 02.01.2012, 23:18