Sehr geehrte Frau Bader,
im Januar 2011 wurde ich während meiner Schwangerschaft beschäftigungsunfähig geschrieben, weil ich schlimme Rückenprobleme hatte und bis zum Beginn des Mutterschutzes am 15.03.2011 nur liegen konnte.
Am 21.04.11 wurde mein Sohn geboren und ich bin noch bis zum 20.04.12 in der Elternzeit.
Auf meine Rückfrage zum Urlaubsanspruch wurden mir nur der anteilige Urlaub für das laufende Jahr 2012 genehmigt. Was ist denn aber mit den Monaten in 2011 ? Habe ich im Beschäftigungsverbot keinen Urlaubsanspruch bzw. ist dieser verwirkt, weil ich nicht arbeiten konnte ? Lt. §17 MuSchG sehe ich das anders, oder deute ich das nicht richtig ?
Ach ja, ich arbeite im öffentlichen Dienst einer Stadtverwaltung.
Vielen Dank für Ihre Antwort !
mausepieps
von
mausepieps
am 19.04.2012, 08:39
Antwort auf:
Kein Urlaubsanspruch durch Beschäftigungsverbot ?
Hallo,
eigentlich wäre hier eine Krankschreibung das richtige gewesen, aber wenn Sie Beschäftigungsverbot hatten, nehmen wir das mal so hin.
In dieser Zeit erwerben Sie normale Urlaubsansprüche.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2012
Antwort auf:
Kein Urlaubsanspruch durch Beschäftigungsverbot ?
Doch, natürlich hast du für die Zeiten des Beschäftigungsverbotes Urlaubsanspruch (sowie für die Mutterschutzzeit - auch nach der Geburt).
Für das Jahr 2011 hast du Anspruch für Jan- bis Juni, also für 6 Monate.
Da du die aufgrund der Beschäftigungsverbote nicht nehmen konntest, kannst du den Urlaub nehmen bis Ende 2013 (in dem Jahr, in dem die Elternzeit endet und in dem Jahr darauf).
Das sollten die Sachbearbeiter des öD eigentlich wissen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.04.2012, 10:27