Guten Tag! Der Vater meiner Tochter ist Anwalt und macht mir die Hölle heiß, weil es in den 3 1/2 Jahren, die die Tochter nun auf der Welt ist zum ersten Mal dazu kam, dass seinem Besuchswunsch wegen Umzug (wochenlang vorher angekündigt)nicht entsprochen wurde. Er zahlt nun keinen Unterhalt mehr. Sogar Bankabbuchungen für Versicherungen, die er von meinem Unterhalt zahlt, ließ er für ein halbes Jahr zurückgehen (die Folge war deren Kündigungen). Dabei haben wir einen notariellen Vertrag (sofort vollstreckbar) der regelt, dass ich monatlich 700 Euro zu bekommen habe. Er beruft sich auf § 1579 BGB, wo sinngemäß drinstehen soll, dass wenn der umgangsberechtigte Elternteil dem anderen Elternteil Ehegattenunterhalt schuldet, so kann zumindest eine Reduzierung in Betracht kommen, wenn der andere Elternteil den Umgang verhindert. Kann er das echt bringen? Aber umgekehrt heißt es doch immer, dass nicht gezahlter Unterhalt nicht dazu führen darf, dass Mütter den Umgang verweigern. Das darf doch wohl nicht wahr sein?!
Mitglied inaktiv - 23.07.2005, 16:02