Sehr geehrte Frau Bader,
im August endet mein Erziehungsurlaub nach drei Jahren. Mein Sohn konnte leider bei der Vergabe der Kindergartenplätze nicht berücksichtigt werden, da ältere Kinderr bevorzugt wurden. Kann ich meinen Erziehungsurlaub verlängern?
Vielen Dank im voraus
Mitglied inaktiv - 15.05.2001, 18:21
Antwort auf:
Kein Platz im Kindergarten-Ende Erziehungsurlaub
Liebe Nikki,
nein.
Länger als drei Jahre kann EU nicht gehen. Es ist nur eine unbezahlte Befreiung von der Arbeit möglich. Darauf haben Sie aber keinen Anspruch und die Vorteile des EU (KüSchutz, KK-Freiheit etc) fallen weg.
Prüfen Sie lieber, ob Sie nicht einen Anspruch auf den Platz haben (BuLa).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.05.2001
Antwort auf:
Kein Platz im Kindergarten-Ende Erziehungsurlaub
Hallo Nikki,
hast Du schon deinen Anspruch auf einen KiGa-Platz geltent gemacht?
Die Anmeldung beim KiGa ist etwas anderes! Wenn nein, dann kannst Du beim Jugendamt der Gemeinde und auch beim Landesjugendamt deinen Anspruch geltend machen. Vieleicht bekommst du ja dann doch noch einen Platz. Oder das Jugendamt muß dir eine Tagesmutter bezahlen, ich habe aber selber noch nicht rausbekommen für welche Stundenzahl die dir das finanzieren müssen und wie das läuft. Mein Sohn wird erst nächstes Jahr drei.
Folgenden Text habe ich dir aus einem anderen Forum rauskopiert:Lt. Gesetz (§ 1 KiTaG) hast Du von der Vollendung des 3. Lebensjahres Deines Kindes (also ab dem 3. Geburtstag) bis zur Einschulung einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Der Anspruch ist (lt. § 5 Abs. 1) "..gegenüber dem örtlichen Träger geltend zu machen, in dessen Gebiet sich das Kind ... gewöhlich aufhält. Er ist möglichst ortsnah zu erfüllen....."
§ 5 Abs. 3: Die örtlichen Träger haben darauf hinzuwirken, daß ein ausreichendes Angebot an Vormittagsplätzen zur Verfügung steht, das insbesondere den Bedarf jener Kinder deckt, die wegen einer besonderen sozialen Situation einen Vormittagsplatz benötigen ...."
Ich hoffe diese Gesetzestexte helfen Dir ein bisschen weiter. Wende Dich sonst an das Jugendamt mit Deinem Problem oder wenn nötig sogar an das zuständige Landesjugendamt.
Lieben Gruß Silke
Mitglied inaktiv - 17.05.2001, 08:26