Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Guten Abend Frau Bader. Ich arbeite in der geschlossenen Psychiatrie als Schwester. Als ich meinem Chef die Schwangerschaft mitgeteilt habe,hat er mir die Arbeit auf der offenen Psychiatrie Station angeboten.Ich möchte diese Arbeit nicht machen,da dort auch Patienten sind die aggressiv werden können etc.Und dies mit einem dicken Bauch in meinen Augen eine Gefährdung darstellt. Die Betriebsärztin sagt ich solle die Arbeit mit den psychiatrisch Erkrankten erst einmal probieren und konnte kein BV ausstellen ,da mein Chef das bei ihr nicht beantragt hat. Er stuft die Psychiatrie als ungefährlich ein. Ich arbeite meist mit einer Kollegin alleine, 25Patienten enorm viel Stress,sodass auch der Bauch abends hart wird etc. Der Frauenarzt verweist mich auf den Betriebsarzt für ein BV. Was kann ich nur tun? Ich fühle mich hilflos und allein gelassen. Lg Jeannette

von fleur.mangoo am 23.12.2016, 19:30



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Hallo, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein - die bewerten es. Ich persönlich sehe in der offen Pschatrie auch keine gesteigerte Gefahr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Du könntest um unbezahlten Urlaub bitten oder kündigen. In beiden Fällen hast Du kein Einkommen für das Elterngeld.. Der Betreibsarzt hat Recht. Wenn Du dennoch nicht arbeiten willst, dann bleiben nur oben genannte Konsequenzen. Wie oft wurdest Du denn schon angegriffen ?

von Sternenschnuppe am 23.12.2016, 19:36



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Wenn der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung gemacht und alle Gefährdungen ausgeschlossen hat (z.B. mit einem Notfallplan, Notalarm, Fluchtwege, Deeskalationstaktiken .....), dann darfst du da weiter arbeiten. Wenn du das anders siehst, musst du belegen (mit Fakten) worin die Gefährdungen bestehen sollen. Du kannst dich mit deinem Problem an die Gewerbeaufsicht wenden, die kümmern sich dann darum. Du bist bestimmt nicht die einzige Schwangere, die in der Psychiatrie weiter arbeitet. Eine Umsetzung in ein Büro wäre immer möglich. Wenn du damit partout nicht einverstanden bist, musst du kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen - du hast keinen Anspruch auf ein BV.

Mitglied inaktiv - 23.12.2016, 20:02



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Mein Gynäkologe hat mich erstmal 2 Wochen krank geschrieben. Meine Kollegin hat sofort ein BV bekommen vom Betriebsarzt,aber nun fehlt Personal und ich soll bleiben. Wir hatten vor kurzem erst einen Suizid von dem ich noch sehr mitgenommen bin. Habe schwanger den Patienten vorgefunden und reanimiert. Aber Krankschreiben ist nur was auf Zeit und bringt nicht die Lösung. Ich bin sonst immer sehr Zufrieden gewesen und da kommt kündigen nicht in Frage. Aber wenn ich mit Baby unseren geistig Erkrankten ausgesetzt bin,finde ich aus Arbeitgeber Sicht wirklich gefährlich.

von fleur.mangoo am 23.12.2016, 20:39



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Eine Gefährdungsbeurteilung? Muß mein Chef die mit mir besprechen? Mit mir wurde gar nichts besprochen,auch nicht beim Betriebsarzt.

von fleur.mangoo am 23.12.2016, 20:42



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Die Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber mir dir durchgehen, der Betriebsarzt wird da eher wenig gebraucht. Vorlagen findest du bei der Aufsichtsbehörde. Du schreibst: "Als ich meinem Chef die Schwangerschaft mitgeteilt habe,hat er mir die Arbeit auf der offenen Psychiatrie Station angeboten.Ich möchte diese Arbeit nicht machen,da dort auch Patienten sind die aggressiv werden können etc.Und dies mit einem dicken Bauch in meinen Augen eine Gefährdung darstellt." Wenn der AG dich umsetzen möchte, musst du das akzeptieren. Du hast da kein Mitspracherecht aus Sicht des Mutterschutzgesetzes. War der Suizid auf der geschlossenen oder der offenen Station? Es ist klar, dass du keine Notfallhilfe leisten musst, wenn du schwanger bist. Hättest du nicht einfach den Alarmknopf drücken können? In so einem Haus muss doch sofort ein Notarzt bereitstehen.

Mitglied inaktiv - 23.12.2016, 20:51



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Das war auf der geschlossenen Station. Doch es gibt einen Knopf aber wir sind nur zu zweit da,also bleiben wir so oder so am Patienten. Vielleicht stelle ich mich auch nur etwas an,aber ich habe schon zuviel Zwischenfälle gehabt,da bietet mir die "offene" Psychiatrie aus meiner Sicht wenig Schutz. Aber da muß ich wohl durch..

von fleur.mangoo am 23.12.2016, 21:15



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

"Nur zu zweit..." ist doch immerhin keine Alleinarbeit. Und für den Ernstfall gibt es ein Konzept, nicht nur für Schwangere, sondern auch der Sicherheit aller Beschäftigten wegen. Meine Bekannte ist Ärztin in der geschlossenen Psychiatrie, daher kann ich grob einschätzen, wie hoch die Gefährdung dort - zumindest in der bestimmten Einrichtung - ist. In all den Jahren hat es einen Zwischenfall gegeben bei dem sie sich den Kopf ein wenig angestoßen hat. Sonst wurde sie nie verletzt. Du hast selbst kein Mitspracherecht und musst die Umsetzung akzeptieren. Die einzige Möglichkeit bei Zweifeln an der Gefährdungsbeurteilung ist, die Aufsichtsbehörde zu kontaktieren.

Mitglied inaktiv - 23.12.2016, 21:35



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Hallo, ich habe beruflich seit 10 Jahren immer wieder mit der Psychiatrie - geschlossen wie offen - zu tun. Schwangerschaft ist nun wirklich kein Grund, nicht auf der offenen Station zu arbeiten. Aggressive Menschen hat man auch in vielen anderen Berufen und man bekommt kein BV deswegen - einfach mal vergleichten mit anderen Berufen - z.B. die Polizei (auch im Innendienst, den Schwangere machen dürfen, kracht es häufig), genauso im Gericht (Richterinnen müssen auch schwanger in die Psychiatrie gehen und Patienten nach HFEG unterbringen ... und dabei müssen sie allein mit dem Patienten sprechen), Ärztinnen in der Notaufnahme, Sozialarbeiterinnen, Bewährungshelferinnen, z.T. Lehrerinnen, ... die Liste ist ewig lang. Daher müssen sie, da objektiv keine wirkliche Gefahr besteht, weiterarbeiten Haben Sie denn keine Supervision bei Ihnen im Krankenhaus? Hier ist sowas nach einem miterlebten Suizid Pflicht für das Personal.

Mitglied inaktiv - 24.12.2016, 08:27



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in der Psychiatrie

Die Freistellung einer Gefährdung wegen ist nur das letzte Mittel. Vorrangig ist, die Gefährdung durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden oder eine Umsetzung. Schwangere Lehrerinnen werden von der Pausenaufsicht befreit. Ärztinnen aus der Notaufnahme umgesetzt (auch aus anderen Gründen), und die anderen haben bestimmte Maßnahmen zu beachten. Leider fordern immer mehr Schwangere den "Urlaubsschein". Bei manchen muss man sich fragen, ob sie überhaupt den richtigen Beruf gewählt haben.

Mitglied inaktiv - 24.12.2016, 09:46



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