Ich habe von 4/1999-8/1999 Arbeitslosengeld bezogen,10/1999 bekam ich Sohn1,vor Ablauf der Erziehungszeit wurde Sohn2 (7/2001)geboren.Habe ich nach Ende des EU Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe? Vorher (1991-3/1999)habe ich durchgänig Vollzeit gearbeitet.
Mitglied inaktiv - 02.07.2003, 12:10