Sachlage: ET: 17.04.09 Errechneter Beginn des Mutterschutzes war 6.3.09 Arbeitsunfähig seit 7.01.09 Kind geboren am 20.03.09... 4 Wochen zu früh!!! Wiederaufmahme der Arbeit: 15.07.09,nach abgelaufener Mutterschutzfrist! Wir haben jedes Jahr Urlaubsgeld erhalten,auch ich in meiner Teilzeitbeschäftigung! Wenn meine anderen Arbeitskollegen Urlaubsgeld erhalten haben,wäre es dann korrekt dass ich diesmal keines bekommen habe???Nur weil ich im Mutterschutz war?Ich bin nicht in Elternzeit...da unser Sohn einen Tag nach der Geburt verstarb!! vielen Dank im Voraus Doreen mit Alina und Kilian* www.kilian-kobe.de
Mitglied inaktiv - 05.08.2009, 21:24