kein Anspruch auf Urlaubsgeld wegen Mutterschutz???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: kein Anspruch auf Urlaubsgeld wegen Mutterschutz???

Sachlage: ET: 17.04.09 Errechneter Beginn des Mutterschutzes war 6.3.09 Arbeitsunfähig seit 7.01.09 Kind geboren am 20.03.09... 4 Wochen zu früh!!! Wiederaufmahme der Arbeit: 15.07.09,nach abgelaufener Mutterschutzfrist! Wir haben jedes Jahr Urlaubsgeld erhalten,auch ich in meiner Teilzeitbeschäftigung! Wenn meine anderen Arbeitskollegen Urlaubsgeld erhalten haben,wäre es dann korrekt dass ich diesmal keines bekommen habe???Nur weil ich im Mutterschutz war?Ich bin nicht in Elternzeit...da unser Sohn einen Tag nach der Geburt verstarb!! vielen Dank im Voraus Doreen mit Alina und Kilian* www.kilian-kobe.de

Mitglied inaktiv - 05.08.2009, 21:24



Antwort auf: kein Anspruch auf Urlaubsgeld wegen Mutterschutz???

Hallo, zuerst einmal mein tiefes Mitgefühl - ich drücke Sie (als Mutter, nicht als RA). Natürlich haben Sie die Ansprüche auf Urlaubsgeld! Warum nicht? Ihr AG soll mal rechtlich begründen, warum er Sie schlechter stellen will - das ist unzulässig! Ihnen und Ihrer Familie alles Liebe,, Nicola Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2009



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