Kein Anspruch auf Sozialversicherung ? Was bedeutet dies für mich ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kein Anspruch auf Sozialversicherung ? Was bedeutet dies für mich ?

Hallo, Ich bin in der 15. Woche und habe jetzt ein Problem mit meinem neuen Arbeitgeber. Ich weiß jetzt nicht, was ich machen soll bzw. was der Fall nun für mich bedeutet. Folgender Fall: Am 24.07.2018 habe ich einen neuen Arbeitsvertrag (unbefristet) unterschrieben. Arbeitsbeginn war der 15.09.2018. Bei dem alten Arbeitgeber habe ich zum 14.09.2018 gekündigt. Am 09.08.2018 wurde die Schwangerschaft festgestellt. Da die Schwangerschaft nicht so einfach ist, bin ich ab dem 10.09.2018 krankgeschrieben. Die Krankschreibung wurde zweimal bis zum 18.10.2018 verlängert. Ab dem 19.10.2018 habe ich nun einen Arbeitsverbot erhalten. Somit habe ich bei meiner neuen Arbeitsstelle nicht einen Tag gearbeitet. Daraufhin wurde ich vom Steuerberater meines neuen Arbeitgebers nun von der Sozialversicherung wieder abgemeldet, da der Steuerberater sagt, dass ich nicht einen Tag gearbeitet habe und somit kein Anspruch auf Sozialversicherung besteht. Was bedeutet das jetzt für mich ? Normalerweise müsste ich bis zum Anfang des Mutterschutzes vom Arbeitgeber volles Gehalt bekommen und er müsste die Sozialversicherungsbeiträge ganz normal weiter zahlen, aber wenn er mich dort jetzt abgemeldet hat, was bedeutet dies für mich ? Bin ich jetzt bei meiner Krankenkasse nicht mehr versichert und muss alle Schwangerschaftsvorsorgungen selbst bezahlen ? Bekomme ich dann auch kein Mutterschutzgeld und was hat das für Auswirkungen auf das Elterngeld ? Das stresst mich alles schon wieder so sehr. Hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich weiß nicht mehr weiter. MfG

von AQ89 am 24.10.2018, 11:18



Antwort auf: Kein Anspruch auf Sozialversicherung ? Was bedeutet dies für mich ?

Hallo, es gibt zwar eine Ausnahmeregelung, wenn man zu Arbeitsbeginn krank ist (dann Zeit erst mal die Krankenkasse), das bedeutet aber nicht, dass Sie nicht ganz normal sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2018



Antwort auf: Kein Anspruch auf Sozialversicherung ? Was bedeutet dies für mich ?

Hast du dich umgehend, also sobald du wusstest, dass du am 1. Arbeitstag krankheitsbedingt nicht kommen kannst, entsprechend bei deinem AG gemeldet und eine AU vorgelegt? Wenn nicht, ist sozusagen kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen - auf Grund unentschuldigten Nichtantretens. Dann wäre der AG aus allem raus. Hast du dich ordnungsgemäß krankgemeldet, alle AU´s ordnungsgemäß eingereicht, sehe ich nicht, warum du nicht ganz normal Krankengeld etc erhalten solltest. Sicher ist es für den AG blöd gelaufen - es entbindet ihn aber nicht von seinen vertraglichen Pflichten. In den ersten 4 Wochen der AU beim neuen AG zahlt die Krankenkasse, dann folgen die normalen 6 Wochen Gehalt durch den AG, dann springt die KK wieder ein mit Krankengeld.

von cube am 24.10.2018, 12:59



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