Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte den Mutterschaftsrichtlinien entnehmen, dass ich als Minijobber Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hätte, nun bin ich aber als studentische Hilfskraft in Teilzeit beschäftigt, durch Versicherungslücke (leider) gesetzlich pflichtversichert in der KK als Selbstzahler und mein Antrag auf Mutterschaftsgeld wurde abgelehnt, da ich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert bin und in keinem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis stehe (ich nehme an Sozialversicherung ist gemeint ??) Mir wurde von der Krankenkasse gesagt, ich solle mich ans Bundesversicherungsamt wenden, um die Einmalzahlung zu erhalten, jedoch erhalten "pflicht- bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte" kein Mutterschaftsgeld laut Merkblatt und man wird wieder an seine Krankenkasse verwiesen. Kann es sein, dass da etwas nicht stimmt an der Aussage der Krankenkasse? Oder ist es tatsächlich richtig, dass man von keiner dieser Stellen Mutterschaftsgeld erhält? Den Zuschuss vom Arbeitgeber erhalte ich... So kurz vor der Geburt hatte ich eigentlich gehofft, mich nicht mehr mit Papierkrieg rumschlagen zu müssen... Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort! B.W.
von Wildeerdbeere am 09.08.2013, 07:28