Sehr geehrte Frau Bader,
ich würde gern wissen wollen, ob es richtig ist dass ein 13-jähriges Kind , wenn es seinen eigenen Bedarf durch die Zahlung des väterlichen Unterhalts (200 Euro) plus Kindergeld (164 Euro) selbst decken kann aus der Berechnung von der Arge/Alg2 rausfällt mit dieser eben genannten Begründung?? - vielen Dank -
Mitglied inaktiv - 21.10.2010, 10:34
Antwort auf:
kein Alg2 fürs Kind wenn es seinen Bedarf durch Unterhalt selbst decken kann?
Hallo,
Unterhaltszahlungen werden angerechnet wie Einkommen.
Näheres kann Ihnen nur Ihr Sachbearbeiter vor Ort sagen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010
Antwort auf:
kein Alg2 fürs Kind wenn es seinen Bedarf durch Unterhalt selbst decken kann?
Ja logisch ist das so. Leistungen bekommt man nur, wenn man seinen Bedarf nicht durch eigene Einnahmen decken kann.
Mitglied inaktiv - 21.10.2010, 13:01
Antwort auf:
kein Alg2 fürs Kind wenn es seinen Bedarf durch Unterhalt selbst decken kann?
Hallo
Klar.
Das Kind hat einen Regelsatz, bei dem das Einkommen natürlich angerechnet wird.
Wenn das den Regelsatz erfüllt, dann brauch das Kind kein Alg2 und hat auch keinen Anspruch.
Mitglied inaktiv - 21.10.2010, 13:02
Antwort auf:
kein Alg2 fürs Kind wenn es seinen Bedarf durch Unterhalt selbst decken kann?
Nee, fällt nicht raus. Wenn das Kind mehr Geld bekommt, wird dessen "Einkommen" in die Bedarfsgemeinschaft miteinberechnet.
Mitglied inaktiv - 24.10.2010, 22:23