Frage: Kann

man mir den Kindergartenplatz meiner Tochter kündigen, wenn die Leitung im Kindergarten den falschen Betrag abbucht trotz das ich schon drauf hingewiesen habe? Oder kann der Kindergarten von mir für 3 Monate den Restbetrag zurückfordern, obwohl ich hingewiesen habe das sie falsch (zu wenig) abbuchen? Ich hoffe Sie können mir helfen, den ich bin auf den Platz echt angewiesen wegen Arbeit

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 08:55



Antwort auf: Kann

Hallo, kündigen eher nicht, aber nachfordern schon Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2010



Antwort auf: Kann

Hallo Restbetrag einfordern ja, denn das steht denen ja zu. Kündigen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Würde zur Leitung gehen und das nochmal besprechen. Du hast ja darauf hingewiesen, von daher haben sie es verschlampt.

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 11:03



Antwort auf: Kann

Bucht den bei euch der Kiga ab oder die Gemeinde? Bei uns wird das direkt vom Jugendamt berechnet und die haben auch die Einzugsermächtigung, der Kiga hat da nichts mit zu tun. Nachfordern schon, unsere NAchbarn mussten auch schon nachzahlen.

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 16:28