Hallo,
nun ist es am Ende meines Studiums passiert das ich Schwanger bin. Während des Studiums habe ich meine Vollzeitstelle (unbefristeter Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst) auf eine 1/4 Stelle reduziert. Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich das in Absprache mit meinem AG umändern kann und welche Auswirkung es auf das Gehalt während des Beschäftigungsverbotes hat? Weil die Schwangerschaft zu dem Zeitpunkt ja schon eingetreten ist und ich öfters eine drei-Monats Frist vor der Schwangerschaft lese.
Danke
von
Ente0001
am 14.03.2015, 15:37
Antwort auf:
Kann uch in Absprache mit dem AG den Arrbeitsvertrag verändern?
Hallo,
wenn Sie auf VTZ ändern wollen um im BV mehr Geld zu bekommen ist das widerrechtlich
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2015
Antwort auf:
Kann uch in Absprache mit dem AG den Arrbeitsvertrag verändern?
Auf was ist die Verkürzung denn befristet ?
Wann endet das Studium ?
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2015, 16:27
Antwort auf:
Kann uch in Absprache mit dem AG den Arrbeitsvertrag verändern?
Also das Studium endet im Sommer 2016, bedeutet das ich die HA aus dem 5. Semester noch mitschreiben kann und quasi in der Phase Bachelor - Arbeit das Baby bekomme. Die Verkürzung läuft aktuell noch bis August 2016, würde dann versuchen den Vertrag in Vollzeit umzuwandeln. Ich weiß nun nicht ob es überhaupt relevant ist für die Zeit während des Beschäftigungsverbotes (bin Krankenschwester und würde die aufgrund meines Arbeitsbereiches -Intensiv- schnell erhalten) Weil ich ja schon Schwanger bin und dadurch die 3 Monate vor der Schwangerschaft, welches für die Berechnung notwendig ist, nicht als Vollzeit geleistet habe. Ist das überhaupt verständlich? ;-) Danke
von
Ente0001
am 14.03.2015, 16:49
Antwort auf:
Kann uch in Absprache mit dem AG den Arrbeitsvertrag verändern?
Sorry für die Schreibfehler - zu schnell geschrieben- :-O
von
Ente0001
am 14.03.2015, 17:02
Antwort auf:
Kann uch in Absprache mit dem AG den Arrbeitsvertrag verändern?
Ne, das ist rechtlich gesehen Betrug, den Du da "unabsichtlich" vorhast.
Würde Dein Studium jetzt enden und der Vollzeitvertrag eh aufleben, dann bekämest Du den Vollzeitlohn im BV.
Am Vertrag was zu mogeln um den Vollzeitlohn zu bekommen ist illegal.
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2015, 17:23
Antwort auf:
Kann uch in Absprache mit dem AG den Arrbeitsvertrag verändern?
Okay, danke für die Antwort ;)
von
Ente0001
am 14.03.2015, 18:40
Antwort auf:
Kann uch in Absprache mit dem AG den Arrbeitsvertrag verändern?
Hallo,
nein, dass kannst du nicht. Es wäre Betrug und strafbar.
Ich wünsche Dir alles Gute!
Lg
von
Colien07022004
am 14.03.2015, 19:27