kann mir mein AG ein individuelles BV erteilen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: kann mir mein AG ein individuelles BV erteilen?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in der 28. SSW und bin voll berufstätig (40h Woche in einer Druckerei, Büroarbeitsplatz). Seit einigen Wochen bekomme ich vom dauerhaften Sitzen einen harten Bauch, habe Rückenprobleme und die Beine schmerzen. Mein FA meinte, sie könne mit kein BV erteilen, ich solle mich an meinen AG wenden, meine Hausärztin meinte, Sie dürfe mir kein individuelles BV ausstellen, das mache nur der FA. Heute war ich zur Vorsorge bei der Vertretungsärztin, da mein FA im Urlaub ist und ich habe ihr das Problem geschildert. Sie hat mir bestätigt, dass es sich um vorzeitige Wehen handelt, konnte mich aber auch nur krank schreiben. Nun schleppe ich mich von Krankschreibung zu Krankschreibung, was nicht mein Ziel ist, weil niemand im Stande ist, mit die Stunden zu reduzieren. Ich möchte gern weiter arbeiten, schaffe aber meine 8h/Tag nicht mehr. Kann mein AG ein individuelles BV beantragen? Es wäre ja auch in seinem Sinne, wenn ich zumindest 4h am Tag da bin... Oder haben die Ärzte gar Recht und die vorzeitigen Wehen aufgrund der Arbeitsbelastung (wenn ich zu Hause bin und mir Ruhepausen gönnen kann, habe ich keine Beschwerden, nur auf Arbeit durch den Stress) sind gar kein Grund für ein individuelles BV? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

von firmsche am 14.07.2015, 14:29



Antwort auf: kann mir mein AG ein individuelles BV erteilen?

Hallo, eine Krankschreibung bekommt man, wenn man gesundheitliche Probleme hat. Ein Beschäftigungsverbot bekommt man, wenn es am betrieblich, zum Beispiel weil man in einer Chemiefabrik oder einem Atomkraftwerk arbeitet. Die Krankschreibung ist bei Ihnen also der korrekte Weg. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2015



Antwort auf: kann mir mein AG ein individuelles BV erteilen?

Der AG darf nur, wenn der Job selbst das Problem ist. Evtl könnten hier in der Druckerei Bedenken bestehen - wegen Geruch, giftige Abgase usw. Müsste halt notfalls das Gewerbeamt schauen. Wenn der Ag sich da unsicher ist, würde ich ihn einfach mal darauf hinweisen. Auch das er möglicherweise das Geld für das BV wiederbekommt. Ansonsten gilt, jeder Arzt darf ein BV aussprechen wenn die Gesundheit von Frau und/oder Kind extrem gefährdet ist. Also nicht nur der FA. Allerdings, nach dem was du schilderst dürfte in deinem Fall die Krankschreibung das richtigere sein. Das sind halt die üblichen schwangerschaftsbedingten Erscheinungen. Die Aussage, sind Wehen" ist auch wo richtig, das sind aber sicherlich nicht unbedingt Geburtswehen. Wehen hat Frau schon recht früh, seien es Übungswehen, Senkwehen. Und beides kann durchaus heftiger sein als die eigentlichen Geburtswehen. Solange aber der Befund ansonsten sagt, alles OK, Frau muss nicht liegen, wird da ein Arzt halt kaum ein BV aussprechen. Und selbst dann wäre ein BV fraglich, eher kämme die Krankschreibung in Betracht. Stress hat wohl fast jede Schwangere, deshalb also ein BV ist mehr als fraglich, sorry.

Mitglied inaktiv - 14.07.2015, 17:52



Antwort auf: kann mir mein AG ein individuelles BV erteilen?

Sprich mit dem Chef, vielleicht geht das ja. Ansonsten hast Du doch 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann bist Du eh im Mutterschutz. Finanzieller Nachteil wäre also eine Krankschreibung nicht.

von Sternenschnuppe am 15.07.2015, 00:13