Hallo Zusammen!
Ich befinde mich noch bis Ende September 2017 in Elternzeit und werde ab 04.10.17 wieder arbeiten. Im Mai war ich zum Gespräch bei meinem AG. Ich habe vor der Ssw 33 Std in der Woche gearbeitet. Beim Gespräch wurde mir gesagt, dass ich meinen Platz im Büro nicht wieder bekomme und sie nun nach einem anderen Platz für mich suchen. Ich will dann die Stunden auf 20 max. 25 Stunden reduzieren. Leider haben wir das im Gespräch nicht schriftlich fest gehalten.
Nun bin ich wieder schwanger. Noch weiß mein AG nichts davon. Ich bin jetzt in der 13. Ssw und würde am 9.1.18 in den Mutterschutz gehen.
Auf eine Stelle, die mir evtl nicht gefällt bzw. auf die ich nur gesetzt werde, damit ich unter bin, habe ich keine Lust. Nun überlege ich, ob ich die Elternzeit verlängere. Ist das überhaupt möglich, wenn das Kind in den Kindergarten geht? Und kann mein Chef mir jetzt irgendeinen Strick daraus drehen? Oder mich sogar kündigen?
von
Karamellfan
am 08.08.2017, 14:39
Antwort auf:
Kann mir gekündigt werden?
Hallo,
wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind können Sie, mit Frist 7 Wochen, die Elternzeit verlängern.
Wichtig ist, dass Sie dies kurzfristig mit dem Arbeitgeber klären, da dieser ja möglicherweise mit Ihnen rechnet.
Kündigen kann der Arbeitgeber Sie nicht, wegen der Schwangerschaft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2017
Antwort auf:
Kann mir gekündigt werden?
Eigentlich muss Ihr Chef Ihnen Ihre "alte" Stelle zu gleichen Konditionen "wiedergeben". Ein Versetzen des Arbeitsplatzes ist nur OK, wenn die Stelle gleichwertig ist.
Beispiel: Er darf Sie jetzt nicht vom Büro ins Lager schicken, wohl aber von der Kreditoren- in die Debitorenbuchhaltung.
Sollten keine dringenden betrieblichen Gründe (z.B. Betrieb mit unter 16 MA) vorliegen, haben Sie ein Recht auf Teilzeit.
Allerdings würde ich grundsätzlich alles immer schriftlich festhalten.
Wenn Sie Ihre EZ beenden, kann Ihr Chef Sie eigentlich ganz regulär kündigen. Da Sie allerdings wieder schwanger sind greift der besondere Kündigungsschutz (Sie müssten also einen triftigen Grund wie z.B. Diebstahl geben).
Ob Sie Ihre EZ verlängern können hängt davon ab wie viel noch übrig ist. Wenn das Kind gemäß Ihren Angaben schon in den KiGa geht, sind die 3 Jahre vermutlich rum.
--> Nein er kann Sie weder kündigen noch einen Strick draus drehen. Sie müssen nur auf Ihr Recht bestehen und selbst entscheiden, ob Sie arbeiten möchten.
von
Kristiiin
am 08.08.2017, 15:51