Hallo Frau Bader,
leider bin ich seit der Geburt meines Sohnes mit Krankenhauskeimen besiedelt.
Mein Sohn ist einige Wochen zu früh auf die Welt gekommen und wurde nach der Intensivstation noch ein paar Tage auf die Kinderstation verlegt. Hier wurden dann auch meine Besiedlung festgestellt. Bei der Anmeldung war der Test noch ohne Befund.
Einem anderen Ehemann auf der Station wurde untersagt aufgrund eines noch nicht vorliegenden Ergebnisses bei seiner nur ein paar Tage alten Tochter zu bleiben. Die Mutter war ebenfalls besiedelt und auf einer anderen Station untergebracht.
Im Sommer bekomme ich mein zweites Kind. Daher meine Frage ob ein Krankenhaus untersagen kann, aufgrund einer Besiedlung bei einem Neugeborenen als Begleitperson zu bleiben.
Auch muss mein Sohn wahrscheinlich bald operiert werden. Mein Mann iist ebenfalls besiedelt. Welche Rechte auf Begleitung haben wir?
Vielen Dank
von
Sarah291
am 28.12.2016, 14:24
Antwort auf:
kann mich ein Krankenhaus als Begleitperson ablehnen?
Hallo,
Besiedlung heißt doch Gefahr für andere (gerade die Schwächeren wie Neugeborene) - deshalb halte ich das absolut für zulässig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
kann mich ein Krankenhaus als Begleitperson ablehnen?
Hallo,
ja, das Krankenhaus kann nachgewiesenen Keimträgern einen Aufenthalt untersagen - und MUSS die je nach Keim sogar.
Oberstes Gebot im Krankenhaus ist die Hygiene. Und gerade Neugeborene und frisch operierte Patienten sind besonders gefährdet.
Wenn die Eltern Keimträger sind, dann muss ein Kind (so hart das jetzt klingt) Notfalls alleine oder in Begleitung einer Person ohne die Besiedelung bleiben (z.B. Großeltern). Hier ist es nach einem Todesfall inzwischen so, dass die Eltern ohne Keimtest gar nicht auf die Frühchenstation dürfen (solange der Test nicht vorliegt, bleiben sie draußen und dürfen die Kinder nur durch eine Scheibe sehen).
Sie würden sicher auch nicht wollen, dass ein "Keimträger" sich in der Nähe Ihres Kindes aufhält und dieses ggf. aus versehen ansteckt (das reicht ja leider je nach Keim schon ein unbedachter Griff an die Nase / Augen usw., dann an die Türklinke und dann kann es leider auf den nächsten Menschen, der die Türklinke anfasst, übergehen).
Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 14:36