Hallo Frau Bader Ich bin angestellt, mein Mann selbständig. Meinem Mann fehlen derzeit noch sechs Monate um auf die Mindestversicherungsdauer zu kommen, um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. Nun habe ich schon herausgefunden, dass wir die Erziehungszeiten in den ersten drei Jahren auch auf den Vater übertragen können. Leider sind die Angaben im Internet etwas widersprüchlich. Wenn ich es richtig verstehe, wäre der Automatismus, dass ich als Mutter drei Jahre Beiträge gut geschrieben bekomme, auch wenn ich zu einem Zeitpunkt X wieder anfange zu arbeiten. Dann läuft im Zweifel für den Zeitraum bis zur Vollendung 3. Lebensjahr eine doppelte Beitragszahlung auf. Richtig? Konkret die Frage: Können wir per gemeinsamer Erklärung einenTeil der Erziehungszeit auf meinen Mann übertragen, auch wenn er weiterhin (Vollzeit) selbständig tätig ist und bekommt diesen Zeitraum dann angerechnet auf seine Beitragszeit, um später eine gesetzliche Rente zu erhalten? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße
von CajunShrimp am 17.10.2018, 09:17