Kann mein Kind auch während der Elternzeit in die Kita gehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein Kind auch während der Elternzeit in die Kita gehen?

Hallo Frau Bader, ich bin in der 21. SSW - der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 15.02.15. Die Mutterschutzzeit würde also vom 04.01.15-12.04.15 gehen. Anschließend würde ich die noch verbleibenden 10 Monate Elternzeit nehmen bis 14.02.16. Mein Partner würde dann die 2 Monate Elternzeit nehmen bis 14.04.16. Darf ich mein Kind in der Zeit, in der mein Partner Elternzeit nimmt schon als Eingewöhnungskind oder Halbtagskind in die Kita bringen? Gibt es einen Unterschied, wenn er halbtags arbeiten würde? Könnte mein Partner die Elternzeit auch splitten - z.B. auf den 15. und 17. Lebensmonat? Vielen Dank für die Beantwortung der vielen Fragen.

von Sunny2811 am 02.10.2014, 15:31



Antwort auf: Kann mein Kind auch während der Elternzeit in die Kita gehen?

Hallo, 1. EZ und KiGa nebeneinander ist kein Problem 2. Er kann splitten, man kriegt aber nur bis zum 14. Monat EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2014



Antwort auf: Kann mein Kind auch während der Elternzeit in die Kita gehen?

IMO sind diese 14 Monate genau deshalb so vom gesetzgeber gewollt, sprich man hat den gesetzlichen Anspruch von Betreuung erst AB dem 1ten Geburtstag des Kindes. Und theoretisch gilt ab dann auch erst der Anspruch auf die Eingewöhnung, die mal nur 1 Woche dauern kann, mal auch 3-6 Wochen Oder gar 2-3 Monate. Ob man dann Elternzeit (noch) hat, ist für diesen Betreuungs-Anspruch erst einmal egal. Allerdings hat man eben nur Anspruch auf ca 20-25 Std Betreuung, also halbe Tage wenn (mind) ein Elternteil daheim ist. Daheim bedeutet dabei egal ob Elternzeit oder nicht, da man ja innerhalb der Elternzeit durchaus arbeiten darf (bis zu 30 Std die Woche). Arbeitet ihr beide, kann sich der Betreuungsanspruch entsprechend erhöhen. Die 14 Monate Elterngeld machen in Hinblick darauf also Sinn.... Wegen Splitten, was er machen kann ist halbe Auszahlung, dann kann er durchaus die Monate 13-17 nehmen. Und dabei dann auch durchaus halbtags arbeiten, Die ersten beiden Monate (also 13 udn 14) würde das Einkommen entsprechend mit dem Elterngeld verrechnet werden, die beiden letzten Monate nicht, da nur Auszahlungsmonate. Für 2 Monate würde ich allerdings mir das sparen und volle Auszahlung nehmen und dann selbst entsprechend "einteilen". Fraglich ist aber, wie will er dann die Eingewöhnung in der Kita machen (wenn er arbeitet)? Und, berücksichtigt auch die Frage, ob ihr überhaupt einen Platz bekommt. Was wenn nicht? Kitas/(KiGas starten meistens im August, nicht alle bieten zum Februar an. Und, willst du nach dem Elterngeld wieder Vollzeit arbeiten? Falls du nämlich nicht vollzeit arbeiten willst, dann rate ich dir dazu, mind 2 Jahre Elternzeit anzumelden. Das erste Jahr wo du Elterngeld bekommst bleibst du dann daheim, für das zweite Jahr meldest du dann gleich dem AG den Wunsch nach Elternzeit-Teilzeit an. Dann darfst du bis zu 30 Std arbeiten, gehalt, Urlaubsanspruch ect wird dann entsprechen umgerechnet. Hast aber vollen Kündigungsschutz, und kannst bei Bedarf das 3te Jahr hintendranhängen. Auch dann Mann hat Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit - mit entsprechendem Teilzeit-Anspruch. Wenn er mag und wenn ihr es euch fianziell leisten könnt. Hier im Kreis ist es im übrigen OK das Kind schon 2 Wochen vor dem 1ten geburtstags zwecks Eingewöhnung zu bringen, das wird stillschweigend geduldet.

Mitglied inaktiv - 02.10.2014, 17:05



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