Sehr geehrte RA Bader,
ich bin in Elternzeit (Geburt April 2015). Für meine 2 Kinder aus erster Ehe bekomme ich das Kindergeld.
Für mein drittes Kind (mit meinem Freund) bekomme ich das Kindergeld und das Elterngeld - den Mindestsatz 300 Euro.
Kann mein "Gehalt" (Kindergeld und Elterngeld) in die Unterhaltsberechnung meines Freundes für seine beiden Kinder mit einbezogen werden bzw. kann das seinen Selbstbehalt senken?
Mit freundlichen Grüßen
von
bumblebee3
am 22.09.2015, 17:15
Antwort auf:
Kann mein "Gehalt" in der Unterhaltsrechnung mit einbezogen werden
Hallo,
Das Einkommen Ihres Lebensgefährten spielt keine Rolle, gleichgültig, ob Sie verheiratet sind oder nicht.
Auswirkungen auf Ihr Nettoeinkommen hätte eine Heirat wegen der dann ggf. erfolgenden Änderung Ihrer Lohnsteuerklasse. Dies könnte nach der BGH-Rechtsprechung dem Kindesunterhalt zugute kommen.
Die Wohnung spielt eine Rolle, wenn man mietfrei wohnt.
Ansonsten steht in der Düsseldorfer Tabelle ein Betrag fürs wohnen, der mit im Selbstbehalt enthalten ist.
Wenn man alleine wohnt und zu dem Betrag keine Wohnung bekommt, kann man (hier in Koblenz sind es 50 €) einen höheren Freibetrag bekommen. So spielt das Wohnen indirekt eine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2015
Antwort auf:
Kann mein "Gehalt" in der Unterhaltsrechnung mit einbezogen werden
Seinen Selbstbehalt senkt die Tatsache dass ihr zusammenwohnt.
Er muss keinen Haushalt alleine führen.
Wieso bekommst Du für Deine ersten zwei keinen Unterhalt und wie alt sind die ?
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 19:37
Antwort auf:
Kann mein "Gehalt" in der Unterhaltsrechnung mit einbezogen werden
Das mit meinem Ex-Mann ist eine andere Geschichte. Er kümmert sich auch sonst um seine Kids und wir verstehen uns ohne Probleme.
Zudem lebt 1 Kind noch bei uns - hierfür zahlt seine Exfrau 0 Cent.
von
bumblebee3
am 22.09.2015, 20:02
Antwort auf:
Kann mein "Gehalt" in der Unterhaltsrechnung mit einbezogen werden
Wiegt sich leider nicht auf.
Gibt es denn einen Titel, den er bedienen muss?
Euer gemeinsames Kind zählt auf jeden Fall mit.
Dein Einkommen nicht.
Aber eben die gemeinsame Haushaltsführung.
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 20:07
Antwort auf:
Kann mein "Gehalt" in der Unterhaltsrechnung mit einbezogen werden
Hi, also wir warn auch gestern beim Jugendamt, ebenfalls wegen Ulterhalt des Kindes aus der ersten Ehe.
Das mit dem selbstbehalt sinken weil ihr zusammenwohnt is nach der Aussage des Jugendamt mitarbeiters quatsch.
Neue Ehepartner, bzw Lebenspartner werden Geldmässig aus der Berechnung des Unterhalts rausgehalten.
von
Keschdin
am 23.09.2015, 07:30