Hallo, aktuell arbeite ich im Vertrieb, da bei uns der Kunde im Vordergrund steht, habe ich manchmal Termine zwischen 05:00 Uhr und 08:00 Uhr. Meine regulären Bürozeiten sind von 08:00 - 17:00 Uhr. Ein Ausgleich der Überstunden kaum möglich/realistisch. Für den Umsatz den die betreuenden Kunden haben, erhalte ich Provision. Da ich nun während der Schwangerschaft nicht mehr morgens um 05:00 Uhr beim Kunden stehen kann/möchte, werden einige Kunden wegfallen. Die müssen von anderen Kollegen betreut werden, somit fällt theoretisch meine Provision weg. Um diese Kundentermine wahr zu nehmen, habe ich einen Firmenwagen über die 1% Regelung. Kann mein AG mir mein Gehalt um die Provision kürzen? Das würde im schlimmsten Fall 40% meines Gehaltes ausmachen..und darf ich den Firmenwagen behalten, wenn ich die Kunden nicht mehr betreue und es theoretisch sehr viel weniger Gründe gibt, die eine Nutzung rechtfertigen? Ich bin hier etwas überfragt, grundsätzlich heißt es ja, man darf Schwangere nicht benachteiligen, aber ich kann nichts so richtig handfestes in den Gesetzen entdecken.. Hoffentlich ist meine Frage halbwegs verständlich:-) Grüße
von HolladieWaldfee18 am 17.04.2018, 14:45