Kann mein Arbeitgeber meine Nebentätigkeit wegen Interessenkonflikt verbieten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein Arbeitgeber meine Nebentätigkeit wegen Interessenkonflikt verbieten?

Liebe Frau Bader, einer meiner beider Arbeitgeber die Städtische Musikschule A möchte mir in meiner Elternzeit die Ausübung einer Nebentätigkeit wegen Interessenkonflikt verbieten bzw stark einschränken. Mir wurde ein Honorarvertrag angeboten, den ich aber noch nicht unterschrieben habe. Ich habe vor meiner Elternzeit musikalische Früherziehung an beiden Städtischen Musikschulen A und B unterrichtet und bin dort nach TVöd angestellt. Jetzt wurde mir ein Honorarvertrag für einen Kurs mit 45 Minuten pro Woche angeboten. Der Kursort ist in der Stadt von Musikschule B. Musikschule B schrieb mir, dass Nebentätigkeiten seit TVÖd zum 1.10.2005 nicht mehr genehmigungspflichtig sind. Außer die Ausübung der Nebentätigkeit würde die dienstlichen Belange beeinflussen. Musikschule A schrieb mir dieser Kurs würde einen Interessenkonflikt hervorrufen, aber der Kursort ist in der Stadt von Musikschule B und fällt daher in das Einzugsgebiet von Musikschule B,.Wie kann ich am Besten reagieren? Ich weiss, dass Nebentätigkeiten als Konkurrenz unzulässig sind, aber ich denke, dass Musikschule B mir dies vorwerfen könnte und nicht Musikschule A. Der Kurs kommt jetzt aufgrund einer geringen Anmeldezahl jetzt doch nicht zustande, aber ich möchte trotzdem wissen, welche Rechte ich habe, In meinem Arbeitsvertrag von Musikschule A steht, dass jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber sofort mitgeteilt werden muss und um Erlaubnis gebeten werden muss. Ist das rechtlich korrekt? vielen Dank für Ihre Antwort.

von Shreckina am 08.04.2018, 20:42



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber meine Nebentätigkeit wegen Interessenkonflikt verbieten?

Hallo, ich würd, wenn Zweifel bestehen, auf jeden Fall mit dem AG Rücksprache nehmen. Wenn A u B nahe bei einander leigen, kann auch das Interesse von A verletzt sein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2018



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