Kann mein AG mich nach der EZ in Kurzarbeit nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein AG mich nach der EZ in Kurzarbeit nehmen?

Hallo, also folgende Grundsituation: Mein AG will mich auf jeden Fall nach der EZ loswerden weil er keine Arbeit mehr hat und mich nur für eine bestimmte Aufgabe eingestellt hat (die jetzt nach 2 Jahren im Betrieb abgearbeitet ist). Die SS hat ihn schon tierisch genervt! Er meinte er würde mir am ersten Arbeitstag nach meiner Rückkehr kündigen und mich für die 3 Monate Kündigungsfrist einfach in Kurzarbeit schicken (Arbeitszeit 0h/W). laut Arbeitsvertrag kann er max. 3 Monate im Jahr Kurzarbeit einführen. Darf er das? Dann wäre die Kündigungsfrist ja quasi zu meinem Nachteil umgangen, ist das rechtens? Grüße

von Mandy_123 am 08.04.2013, 10:39



Antwort auf: Kann mein AG mich nach der EZ in Kurzarbeit nehmen?

Hallo, Kurzzeitarbeit gilt doch für alle AN. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: Kann mein AG mich nach der EZ in Kurzarbeit nehmen?

Muss Kurzarbeit nicht angemeldet werden wg Kurzarbeitergeld? Kurzarbeit für einzelne Mitarbeiter? Und dann, wenn deine "Vertretung" bleiben darf? Glaub ich nicht! Informiere dich doch bei der Arbeitsargentur! ...und ich würde mich jetzt schon auf die Suche nach einem guten Anwalt machen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.04.2013, 10:47



Antwort auf: Kann mein AG mich nach der EZ in Kurzarbeit nehmen?

Er stellt ja keine Vertrettung für mich ein. Im Arbeitsvertrag steht das er es 1 Woche vorher anmelden muss aber selbst wenn er das tut dürfte ich ja grademal eine Woche bezahlt arbeiten und den Rest der 3 Monate Kündigungsfrist nicht. Es ist ein kleiner Betrieb (4 Mann + Chef + Ich). Wahrscheinlich muss ich dann in der EZ zum Anwalt wenn sowas rechtens ist wäre das schon eine Schande oder seh das nur ich so. Grüße

von Mandy_123 am 08.04.2013, 10:55



Antwort auf: Kann mein AG mich nach der EZ in Kurzarbeit nehmen?

Also grundsätzlich ist es sicher möglich und rechtens, wobei ich denke dass er Dich erst in Kurzarbeit schicken müsste und dann kündigen. Und wenn er Dich in Kurzarbeit schicken will, dann muss er das glaubhaft darlegen können warum. Wenn Du im Grunde nachweisen kannst es ihm nur darum geht Dich in der Kündigungsfrist nicht bezahlen zu müssen, dann ist dies sicherlich nicht rechtens - die Frage ist halt nur inwieweit Du dies beweisen kannst und musst, oder ob er in der beweispflicht ist. Aber um einen Anwalt vor Ort wirst Du sicherlich nicht drum herumkommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.04.2013, 11:36



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