Hallo Frau Bader, und alle anderen,
ich bin mit meinem 2. Kind in der Elternzeit meines 1. Kindes schwanger geworden. Mit der Geburt des 2. Kindes hörte praktisch die Elternzeit des 1. Kindes auf und die neue Elternzeit begann. Ist das richtig? Mir stünde aber ja theoretisch vom 1. Kind noch 1 Jahr und 2 Monate zu. Habe ich da einen Anspruch das jahr noch nach den 3 Jahren Elternzeit des 2. Kindes zu nehmen?
Ich hoffe das ist verständlich,
vielen Dank für Antwort.
von
Vreli
am 14.03.2013, 23:01
Antwort auf:
Kann man verbliebene Elternzeit nachholen?
Hallo,
Sie können pro Kind bis zu zwölf Monate bis zum achten Lebensjahr aufheben, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2013
Antwort auf:
Kann man verbliebene Elternzeit nachholen?
Nein, das ist nicht richtig!
Die Geburt eines weiteren Kindes unterbricht nicht die laufende Elternzeit. Sie läuft einfach weiter wie angemeldet.
(sofern schriftlich nichts anderes beantragt)
Erst danach kann die EZ für das zweite Kind beginnen.
Übertragen werden können nur max 12 Monate.
Wie alt sind denn deine Kinder und wie hast du die Elternzeiten angemeldet?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.03.2013, 00:41
Antwort auf:
Kann man verbliebene Elternzeit nachholen?
Also, ich hatte für mein 1. Kind 2 jahre EZ beantragt. Die hätten im Januar 2011 geendet. Im oktober 2010 ist aber mein 2. kind geboren. Beim 2. Kind hab ich 3 Jahre beantragt, und die enden dieses Jahr im Oktober. Bleibt noch das 3. Jahr von meinem 1. Kind. Ich habe mit meinem AG nicht besprochen, dass ich das 3. Jahre aufheben und später nehmen will. Evtl würde ich es aber jetzt gerne hinten an hängen wenn im Oktober meine Elternzeit endet.
Geht dass?
von
Vreli
am 15.03.2013, 22:50