Kann man sich gegen das Jugendamt wehren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Kinder(4Jahre alt und 3 Monate). Ich habe mich von meinem Partner getrennt, da er erneut auch während der 2. Schwangerschaft gewalttätig wurde. Hatte bis jetzt alleiniges Sorgerrecht für den Sohn und habe es momentan noch auch für die Tochter. Jetzt hat er das gemeinsame beantragt und ich musste bei Jugendamt einen Termin wahrnehmen. Wollte um das alleinige kämpfen, wurde mir vom Anwalt abgeraten, da er anscheindend nur Mitspracherecht in lebenswichtigen Grundlagen, OPs, Schulbesucht hat. Habe auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht insistiert und möchte auch darum kämpfen. Nach dem Besuch des Jugendamtes bin ich entsetzt. 1. Wenn der Vater, damit einverstanden ist, dass die Kinder bei mir leben sollen, habe ich keine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht. 2. Ich wollte, dass der Vater alle 2 Wochen über das Wochenende die beiden Kinder nimmt und die Kleine nur für ein paar Stunden. Jugendamt sagt, alle 2 Wochen plus 1 Mal die Woche. Finde ich zu viel für ein 4jähriges Kind. Wollte es mit der Kleinen für die 4 Stunde mit meinem Sohn koppelt. Laut Jugendamt ist es dem Vater nicht zumutbar, dass er den Besuch seines Sohnes unterbricht, indem er mir die Kleine nach 4 Stunden bringt. Ist es zumutbar für mich, nach den Schlägen und Erniedrigungen vom Vater? Dem VAter war die Gesundheit egal (hat dem Sohn nicht gekocht, wenn der Vater krank war, hat er sie angesteckt oder wollte nicht zum Arzt mit den Kindern. Entweder bin ich hin oder meine Eltern, aufs Konto vom Kind hat er auch wenig gezahlt!) Bei Verhandlung wie wichtig ist die Empfehlung des Jugendamtes, kann man Anspruch auf eine andere SAchbearbeiterin vom Jugendamt. Die Vergangenheit, wie sich der Vater dem Kind/Kindern gegenüber verhalten hat, ist anscheindend egal. Dass er auch mit dem Kind während der vier Jahre fast gar nicht am Spielplatz war , erst als er das Sorgerrecht beim Gericht beantragt hat, gibt er sich Mühe. Ich will nicht, dass der Kontakt abgebrochen wird, bloß es kann es nicht sein, dass ich ihn ständig sehe. Ich habe auch schließlich auch 2 Kinder gleichzeitig. Können Sie mir da helfen. Soll ich dem gemeinsamen Sorgerrecht doch nicht zustimmen und gerichtlich darum kämpfen. Wie sehen Sie doch die Chancen und es kann nicht sein, dss er die 2 Kinder nicht gleichzeitg haben kann, ,nur entweder das ein Kind und das andere. Bitte um schnelle Antwort falls möglich.

von jolantahase am 16.08.2018, 12:31



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren

Hallo, ich kann hier weder ein Verstoß seitens des Jugendamtes noch bei der Antragstellung des Vaters erkennen. Laut Bundesverfassungsgericht steht auch dem nichtehelichen Vater Die elterliche Sorge zu, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel wenn er andauernd unbekannt umzieht. Dann hätten Sie nämlich erschwerte Bedingungen, wenn sie von ihm eine Zustimmung brauchen. Auch das Umgangsrecht ist das, was hier üblich ist. Sie müssen trennen zwischen der Partnerebene und der Elternebene. Solange er die Kinder nicht schlägt, wird er das Umgangsrecht ausüben dürfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2018



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren

Ehrlich? Gering. Alle 2 Wochen für den 4 Jährigen plus halbe Ferien ist eher normal. Das da noch ein kleineres Kind mit beteiligt ist darf kein nachteil für den Älteren sein. dazu machst du es aber wenn du dem Umgang des Großen beschränkst wenn du den Kleinen als Maßstab nimmst. Der Rest was der Vater vorher gemacht hat oder nicht ist recht egal. Er hat dich zwar geschlagen, nicht aber die Kinder. das er nicht zum Arzt gegangen ist usw ist etwas was auf viele Väter zutrifft. deshalb wird man ihnen daraus aber keinen Strick machen. Davon ab, am Umgangsrecht ändert sich doch eh nichts egal ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht hat oder ach das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch wenn ihr beides teilt, die Kinder sind bei dir gemeldet, du entscheidest alles im normalen Alltag. Ob du den Vater magst oder nicht tut absolut gar nichts zur Sache, außer das es für dich ein Problem werden kann wenn ein Richter meint, du würdest damit das Wohl der Kinder gefährden. Dann kann es dir nämlich passieren das die Kinder zum Vater kommen und du darfst sie alle 2 Wochen und 1 Woche in den Ferien sehen. Wenn du also keine echte Kindeswohlgefährdung nachweisen kannst, hat er gute Chancen das alles zugesprochen zu bekommen. Bis dahin kann das JA aber Empfehlungen aussprechen. heißt nicht das ihr die einhalten müsst, aber eben blöde wenn ihr euch nicht einigen könnt. Also rede mit dem Vater, sag das ihr das mit allen 2 Wochen für den großen erst einmal testet und er den kleinen einmal die Woche für ein paar stunden sieht und du damit es für alle leichter ist den kleinen immer selbst früher abholst, er die großen dann ein paar Stunden später bringt. So kann der Große auch noch einmal Exklusivzeiten mit Papa haben und du machst vor den JA eine bessere Figur.

von Felica am 16.08.2018, 12:45



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren

Ich bin bei Jurist aber solche Geschichten habe ich öfter mal mit bekommen im Umfeld... Sehe es wie Felicia. Das ihr 2 Probleme miteinander hattet... da für können die Kinder nix. Die Besuche finde ich ehrlich gesagt So gar sehr gering, auch wenn es dem Standard entspricht. Warum soll es für ein Kind zu viel Stress sein den Papa zu sehen?

von Meyla am 16.08.2018, 13:00



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren

Gibt es bestimme Bestimmungen seitens des Umgangsrechts bzgl. des Alters? Was ist das Wohl des Kindes definiert? Wieso soll es dem VAter nicht zumutbar sein 2 Kinder gleichzeitig zu nehmen?

von jolantahase am 16.08.2018, 16:45



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren

Ich würde spontan einfach mal sagen: weil er das noch nicht kennt. Du hast da natürlich Übung drin.... er nicht. Warum möchtest du ihm einerseits den Umgang beschneiden und andererseits unbedingt beide Kinder geben? Nützt du den kleineren als Den Zettel, damit der Erzeuger mal sieht, das er dem nicht gewachsen ist? Bitte kurz die Kinder nicht um Druck aufzubauen... Ich will dir nicht unrecht tun aber es wirkt so. Zumal dein Baby grade mal 3 Monate alt ist... Nutz das ganze doch lieber für Exklusivzeit die dann njrbfem einen Kind gehört. Das ist doch auch was schönes!

von Meyla am 16.08.2018, 22:02



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren

Hallo, ich verstehe dich schon, aber du vermischst zuvieles UND es ist viel in der Vergangenheit passiert dass jetzt für die zukünftige Regelung quasi gar keine Rolle mehr spielt. 1.) GSR: da iwrst Du nicht drumherum kommen. Beantrage vorher noch Spar- und Girokonten für die Kinder. Das ist wirklich das einzige was MIT ihm etwas lästig sein könnte. Den Rest kannst Du zu 99% sowieso alleine entscheiden. ich habe beide Kinder in KiGa und allen Schulen alleine angemeldet, obwohl immer GSR bestand. es wurde nie gefragt (habs aber auch schon anders gehärt). Aber selbst wenn mal seine Unterschrift fällig wird: dann soll er eben unterschireiben. und wenn er es nicht tut, gehst Du zum Gericht und lässt sie ersetzen. 2.) Beim Umgang würde ich darauf dringen,. dass die Kinder gemeinsame Zeit beim Vater erleben. Es geht hier nicht darum was für Dich oder den Vater wichtig ist, es geht in allererster Linie darum was für die Kinder das beste ist. DAS würde ich so verargumentieren, auch beim Jugendamt. Du hast ja auch beide Kinder zusammen. Zudem wird der Umgang des Kleinen ja mehr und mehr über die kommenden Monate, wie soll das dann sein? Stell dich nicht zu sehr gegen das Jugendamt, sei taktisch klug. Konfrontation bring in 90% der Fälle nix. Gruss D

von desireekk am 17.08.2018, 03:40



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