Kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

Hallo, Wir haben eine 22 Monate alte Tochter. Sie ist für ihr Alter sehr gut entwickelt und sogar von Ärzten bestätigt, dass sie sogar weiter als für ihr Alter entwickelt ist. Da es in der Schwangerschaft und bei der Geburt Schwierigkeiten gab hat sich bei uns das Jugendamt eingeschalten. Vor der Geburt hatten wir Hilfe durch eine Einrichtung für ambulantes betreutes Wohnen zur Hilfe beim Haus Entrümpeln und zur Renovierungshilfe. Die Schwangerschaft wurde bei mir erst in SSW33 festgestellt und dadurch hatten wir wenig zeit für die Renovierung. Als die Betreuung vorzeitig von der Person selbst beendet wurde, da sie bei uns zu viel Zeit investiert hat als sie durfte, hat sie uns dann ans Jugendamt abgegeben. Zusätzlich haben wir eine Familienhelferin zur Seite gestellt bekommen. Die erste hat nach kurzer Zeit ihren Aufgabenbereich gewechselt und wir haben eine neue bekommen. Diese hat uns immer mehr versetzt: mal war sie krank, dann im Urlaub, dann wieder mit ihrem Mann beim Arzt, dann hat sie mehrmals ihrer Tochter beim Umzug geholfen. Allein in diesem Jahr war sie mehr weg als da. Das ist doch keine Hilfe! Seit ungefähr 2 Monaten ist sie Dauer Krank und wir werden durch eine Vertretung betreut. Letzte Woche war ein Hilfeplangespräch geplant gewesen, dieser wurde durch die Vertretung verlegt. Nun haben wir aufgrund verschiedener Termine den Termin absagen müssen und das Jugendamt droht nun mit Konsequenzen. Wir haben dem Jugendamt schon versucht zu sagen, dass wir die Betreuung beider Seiten nicht mehr wollen, da wir unberechtigter weise angeschwärzt wurden und kein Grund mehr für eine Betreuung besteht. Da beide Parteien bei jedem Treffen immer auf das gleiche Resultat kommen; und zwar dass die "optimalen" wohnverhältnisse nicht bestehen müsse die Betreuung weiter gehen. Wir wissen selber, dass bei uns im Haus noch viel zu machen ist, doch ohne Geld ist dies nicht möglich. Das Haus gehört meinem Vater und wir haben unsere eigene Wohnung. Das Haus ist ca. 60 Jahre alt und müsste renoviert werden. Mein Vater hat seit der Scheidung vor 13 Jahren wenig Geld, da er noch Zahlungsverpflichtungen von der Scheidung hat. Somit kann im Hausnichts gemacht werden. Wir haben selber nur das Nötigste. Meine Frage: gibt es eine Möglichkeit, wie wir eine Einigung mit dem Jugendamt erzielen können ohne Konsequenzen? Bitte um Hilfe

von MimmAS am 02.12.2015, 09:41



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

Hallo, es ist nicht sinnvoll, Termine zu versäumen u gegen das JA zu arbeiten.Dieses wird sicher nicht grundlos tätig. ich will Ihnen keine Angst machen, aber wenn die eine Kindswohlgefährdung sehen , ist das Kind weg. Gute Entwicklung hin o her. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2015



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

Da muß doch noch mehr im Argen liegen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Jugendamt ein Problem hätte, wenn die Wohnung sauber wäre. Es werden keineswegs neue Möbel verlangt, aber bestimmt eine gewisse Grundordnung. Desweiteren hat die Wohnung doch nur sekundär etwas mit der Betreuung zu tun (meine Meinung). Ich glaube auch, dass es nicht hilft hier irgendjemanden anzuschwärzen. Versucht Euch mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzten und nicht gegen sondern mit dem JA zu arbeiten (ggf. anderen Sachbearbeiter anfordern). LG Peeka

von peekaboo am 02.12.2015, 11:04



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

Dann zieht in eine anständige Wohnung. Wenn man Hilfe beim entrümpeln benötigt, dann werden die Vorwürfe nicht ohne Grundlage sein. Das Kind wird größer und das Haus gefährlicher. Dass sich der Zustand des Hauses nicht ändern wird schreibst Du ja selbst.

von Sternenschnuppe am 02.12.2015, 12:10



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

Was muss den bei einem 60 Jahre altem Haus renoviert werden? Kann ja nicht wirklich viel sein, ansonsten würde es schlicht und einfach die letzten Jahrzehnte "heruntergelebt". Wegen Renovierung kann ich mir den Stess mit dem JA auch kaum vorstellen, wegen ein paar Tapeten oä machen die keinen Stress. Zudem sind das Dinge welche man auch gut selbst lösen kan, auch ohne viel Geld. Anders sieht es evtl aus wenn das Haus saniert werden muss, zB weil kein heißes Wasser, undichtes Dach, keine Heizung usw. Dann frage ich mich aber, warum wurde da bisher nichts gemacht? Weil, auch wenn der Vater seit 13 Jahren kein Geld hat, in der Regel sollte der Sanierungsbedarf noch nicht so groß sein. Bei grundlegendem Sanierungsproblemeb, krassen Bauproblemen wie morsche Geländer usw, da würde ich sagen, muss das JA sogar zum Wohle aller eingreifen. Und wenn es ein Entrümpelungsproblem ist, auch das kann man angehen bzw hätte das schon in den letzten 22 Monaten machen können. Nicht alles auf einmal, aber nach und nach. Notfalls mit fachlicher Hilfe eben. Und glaub mir, ich weiß recht gut wo von ich aktuell spreche. Die Müllannahme ist aktuell eines meiner "Lieblings-Ausflugsziele".

Mitglied inaktiv - 02.12.2015, 17:52



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

Ihr versteht mich vielleicht alle etwas falsch! Eine Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor. Das Haus ist im Wohnbereich komplett neu renoviert. Ausser das Bad; nur dort wird es komplizierter und stellt aber auch kein Problem dar. Was das JA bemängelt ist der Bereich um das Haus herum. Das sind aber Bereiche, wo die kleine gar nicht hinkommt, aber das JA bemängelt. Die Hilfe zum Entrümpeln haben wir benötigt , da wir kein Auto besitzen und ja auch schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln das zeug zur Deponie fahren können. Wir haben uns ja sonst überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen. Wir sind von heute auf morgen ans Jugendamt abgeschoben wurden , ohne driftigen Grund und ohne zu fragen oder absprache. Die ganze Betreuung wurde uns aufgezwungen.

von MimmAS am 03.12.2015, 08:54



Antwort auf: Kann man sich gegen das Jugendamt wehren?

Das geht nicht. Einen Hilfeplan müsst ihr auch unterschreiben oder es hat einen Gerichtsbeschluss gegeben. Ohne Gericht oder Eure Zustimmung geht Deine Schilderung nicht. Wenn Du hier nicht alles sagst kann Dir hier keiner helfen.

von Sternenschnuppe am 03.12.2015, 09:04



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