Kann man sich den Urlaub nach der Mutterschutzfrist auszahlen lassen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann man sich den Urlaub nach der Mutterschutzfrist auszahlen lassen?

Guten Tag Frau Bader, Ich war vor der Mutterschutzfrist krankgeschrieben und habe noch Urlaub von 2014 sowie 2015 übrig. Kann ich mir diese Urlaubstage nach der Mutterschutzfrist und vor der Elternzeit (z. B. im 3. Lebensmonat) auszahlen lassen? Ich habe vor 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Wenn der Arbeitgeber das nicht auszahlen will, ruht der Urlaubsanspruch 3 Jahre lang? Vielen Dank vorab für die Antwort!

von babylove8 am 18.05.2015, 09:28



Antwort auf: Kann man sich den Urlaub nach der Mutterschutzfrist auszahlen lassen?

Hallo, der Arbeitgeber darf das nicht auszahlt, erst bei Beendigung des Vertrages. Sie können den Urlaub nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2015



Antwort auf: Kann man sich den Urlaub nach der Mutterschutzfrist auszahlen lassen?

Wenn Du das machst, verschenkst Du Geld. Die Zeit wird dir nämlich vom Elterngeld angezogen bzw mit diesem verrechnet. Wäre also alles andere als ratsam. Zumal du mindestens einen ganzen Lebensmonat verlierst, auch dann wenn es nur 2 Tage Urlaub sind. Elterngeld gibt es immer nur für volle Lebensmonate. Weitaus besser ist es, den Urlaub NACH der Elternzeit zu nehmen. Zumal, je nachdem wann Dein Kind geboren wurde bzw wird, Du ja auch evtl noch zeit zur Eingewöhnung im KiGa benötigst. Ausser es kommt schon vorher in einen. Die meisten KiGa´s/KiTas, und auch Tagesmütter nehmen nämlich in der regel nur zum 1.08 neue Kinder an, einige wenige auch zum Frühling hin. Unter den Jahr ist meistens alles voll.

Mitglied inaktiv - 18.05.2015, 11:31



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