Kann man noch etwas anderes als nur Elterngeld beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann man noch etwas anderes als nur Elterngeld beantragen?

Hallo, meine Tochter kam am 21.08.2017 leider 2 Monate zu früh zur Welt. Mein Arbeitsvertrag läuft diesen April aus und das Elterngeld läuft weiter. Dadurch das ich solange wie möglich daheim bei meiner Tochter bleiben wollte, habe ich auch Elterngeld Plus beantragt. Heute kam die Bestätigung. Durch das Elterngeld Plus bekomme ich leider nicht mal 500€ monatlich. Natürlich Plus Kindergeld. Aber wie soll das zum Leben reichen? Gut das ich nicht alleinerziehend Bin, sonst würde es ja hinten und vorne nicht reichen. Hat man ein Recht darauf noch irgendwoher Geld zu beziehen? Wenn Ja, wo und was müsste man dann beantragen? Meine Tochter geht ab August 19 in die Kita. Mein Elterngeld geht leider nur bis 02.2019. Ich wollte auch erst wieder arbeiten gehen wenn sie in der Kita ist. Was kann oder muss man da beantragen? Viele Liebe Grüße!

von Lena641 am 13.03.2018, 13:51



Antwort auf: Kann man noch etwas anderes als nur Elterngeld beantragen?

Hallo, wichtig ist die Höhe der Einkünfte Ihres Mannes. Ansonsten können Sie beim Jobcenter ergänzende Leistungen beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2018



Antwort auf: Kann man noch etwas anderes als nur Elterngeld beantragen?

-Wohngeld/Lastenzuschuss -erhöhtes Kindergeld -ggf. mit Hartz IV aufstocken

von Annimais am 13.03.2018, 14:22



Antwort auf: Kann man noch etwas anderes als nur Elterngeld beantragen?

In erster Linie kommt es natürlich darauf an, wie viel dein Partner (ich gehe davon aus, dass er auch der Kindsvater ist) verdient. In erster Linie für euch verantwortlich. Wenn euer Gesamteinkommen zu gering ist, könnt ihr ggf. Leistungen beantragen (s. Antwort meiner Vorrednerin).

von chrissicat am 13.03.2018, 14:47



Antwort auf: Kann man noch etwas anderes als nur Elterngeld beantragen?

Reicht das Elterngeld durch Splittung zur Bedarfsdeckung nicht aus, so ist keine Rede von unverschuldeter Notlage. Gefühlt 90 % aller Jobcenter werden verlangen, die Auszahlung zu ändern (1 Jahr statt 2 Jahre) und nach einem Jahr wieder zu arbeiten. Bittere Realität. Ich würde mich daher beim Jobcenter vor Ort beraten lassen. Jobcenter in Regionen mit wenig Krippenplätzen zahlen eher ALG II aufstockend und lassen die Frau Zuhause. Ergänzend kann noch Landeserziehungsgeld beantragt werden (Bayern und Sachsen) ... BaWü und Thüringen hat es erst abgeschafft. Bg

Mitglied inaktiv - 13.03.2018, 16:07



Antwort auf: Kann man noch etwas anderes als nur Elterngeld beantragen?

@Hubbeldubbel Gemäß fachlicher Anweisung der Bundesagentur für Arbeit ist die Entscheidung, ob Elterngeld Plus oder Basiselterngeld genutzt wird, von der Notlageregelung ausgenommen. Die Eltern haben ein uneingeschränktes Wahlrecht, ob sie Basiselterngeld oder EG Plus nutzen wollen und die Jobcenter haben kein Mitspracherecht. (siehe fachliche Weisungen zu §12a SGB II, Punkt 1.5 Absatz 3) Zitat: "Leistungsberechtigte sind deshalb aufzufordern, Basiselterngeld oder ElterngeldPlus in Anspruch zu nehmen. Die Wahlmöglichkeit der Eltern, zwischen ElterngeldPlus und Basiselterngeld auswählen zu können, ist durch § 12a SGB II nicht eingeschränkt." Viele Jobcenter drängen die Leute natürlich trotzdem dazu, das ist aber rechtlich ohne weiteres angreifbar und sollte nicht hingenommen werden.

von Dojii am 14.03.2018, 09:21



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