Frage:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Hallo,
ist es richtig, dass man neben dem Elterngeld Kinderzuschlag beantragen kann??
Die Mutter ist momentan als Hausfrau und Mutter zu Hause und der Vater beabsichtig 8 Monate Elternzeit zu benantragen. Ist es richtig, dass für die 8 Monate des Vaters Kinderzuschlag zusätzlich beantragt werden kann?
Danke
von
lifeshine
am 05.02.2014, 20:01
Antwort auf:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Hallo,
kann man pauschal nicht sagen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-Kinderzuschlag.pdf
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2014
Antwort auf:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Nein. Sozialleistungen gibt es in Notlagen und die ist nicht gegeben wenn der Vater freiwillig nicht arbeiten geht.
Für den Zuschlag wird auch der Arbeitgeber übers Einkommen gefragt und da sieht man es dann.
von
Sternenschnuppe
am 05.02.2014, 20:06
Antwort auf:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Hallo,
was Sternenschnuppe sagt, stimmt so pauschal nicht.
Wir haben während meines Elterngeldbezugs sowohl Kinderzuschlag als auch Wohngeld bekommen. Im Gegensatz zu Euch hat mein Lebensgefährte allerdings Teilzeit gearbeitet.
Versucht es einfach mal.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 05.02.2014, 23:54
Antwort auf:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Oder hatte er nur einen Teilzeitjob zu der Zeit ?
Hier in der Frage geht es ja darum mit Absicht auf Lohn zu verzichten und Elternzeit zu nehmen, obwohl die Frau Zuhause ist.
Und das prüfen die schon genau.
von
Sternenschnuppe
am 06.02.2014, 07:07
Antwort auf:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Bei Kinderzuschlag ist das völlig egal. Es geht hier ja nicht um Alg-II. Kinderzuschlag dient ja gerade zur Vermeidung von Alg-II.
Lediglich wird das Elterngeld angerechnet.
von
ALF0709
am 06.02.2014, 07:08
Antwort auf:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Hallo Sternenschnuppe,
Ich war in Elternzeit, der Vater nicht. Er hat aber nicht gerade viel verdient.
Bei der Fragestellerin sind auch nicht beide gleichzeitig in Elternzeit.
Wenns nach Deiner Argumentation ginge, hätte mich die zuständige Stelle für Kinderzuschlag zum Arbeiten geschickt, da ich einen Vollzeitjob mit genügend Einkommen habe.
Beim Kinderzuschlag gehts um bestimmte Einkommensgrenzen. Man muss ein bestimmtes Mindesteinkommen haben, und durch die Zahlung von Kinderzuschlag muss Hartz 4 vermieden werden.
Dabei ist es egal, ob das Einkommen erarbeitet wird, oder man Elterngeld bekommt.
Um Kinderzuschlag mit Elterngeld allein als Einkommen zu bekommen muss das Elterngeld aber ziemlich hoch sein.
LG Luvi
von
luvi
am 06.02.2014, 23:35
Antwort auf:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Das steht oben :
"Die Mutter ist momentan als Hausfrau und Mutter zu Hause und der Vater beabsichtig 8 Monate Elternzeit zu beantragen"
Wir hatten auch mal Kindergeldzuschlag als die Kinder meines Mannes noch bei ihrer Mutter wohnten.
Die wollen genaue Gehaltsangaben der letzten Monate, Bescheinigungen vom AG etc.
Und da wird dann auch bekannt dass Mutter zu Hause und Mann in Elternzeit und freiwillig schlechter verdienend.
Und genau das ist nicht Sinn der Sache.
von
Sternenschnuppe
am 07.02.2014, 09:31
Antwort auf:
Kann man neben dem Elterngeld Kinderzugschlag beantragen?
Hallo,
ich kann nur sagen, wie es bei uns war, und wie ich das Merkblatt für Kinderzuschlag verstanden habe.
Es geht um bestimmte Einkommensgrenzen.
Sternenschnuppe, Wurde Euer Antrag abgelehnt, weil Dein Mann in Elternzeit war, obwohl ihr innerhalb dieser Einkommensgrenzen ward?
Ich kann nur sagen wie es bei uns war. Wir haben Kinderzuschlag (und Wohngeld) bekommen, als ich in Elternzeit war und Elterngeld bekommen habe. Mein Lebensgefährte hat zu dieser Zeit weniger als 400 Euro verdient.
Die Familienkasse hat unseren Antrag bewilligt.
Natürlich mussten wir auch etliche Unterlagen hinschicken und auch vom Arbeitgeber Formulare ausfüllen lassen.
So wie Du argumentierst hätte die Familienkasse unseren Antrag abgelehnt, da ich freiwillig auf mein Gehalt verzichtet habe, und das geringere Elterngeld hatte.
Soviel ich weiß, wird Kinderzuschlag sogar bezahlt, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist (auch nach Elterngeldbezug) und der Partner zu wenig verdient um die Familie zu ernähren (natürlich innerhalb dieser Einkommensgrenzen).
Ich würd also auf alle Fälle einen Antrag stellen. Mehr als ablehnen können sie sowieso nicht.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 07.02.2014, 22:19