Kann man die Elternzeit kurzfristig verkürzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann man die Elternzeit kurzfristig verkürzen?

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage. Mein Kind kommt voraussichtlich im Mai 2014 zur Welt. Da es in unserer Stadt ein Betreuungsproblem gibt, überlege ich mir den Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis September 2015 zu stellen. Falls ich wider Erwarten ab Juni 2015 einen Betreuungsplatz finde, kann ich dann meinem Arbeitgeber auch kurzfristig mitteilen dass ich früher anfangen möchte zu arbeiten zu arbeiten oder kann mein Arbeitgeber dies ablehnen? Ich arbeite bei einer Kommune im öffentlichen Dienst bei einer Stadt mit ca. 80.000 Einwohnern. Habe ich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Finchen13

von Finchen13 am 30.01.2014, 21:04



Antwort auf: Kann man die Elternzeit kurzfristig verkürzen?

Hallo, wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf verlängerung. besser ist es doch, mind 2 Jahre zu nehmen u in der EZ bis zu 30 Std/ Woche TZ zu arbeiten. Wenn betrieblich nichts dagegen steht, haben Sie auch einen Anspruch Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



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