Hallo Frau Bader, so wie es aussieht bekomme ich ab 01.08.11 ein Beschägftigungsverbot. Mein Arbeitgeber wird mich nach Elternzeit definitiv kündigen. Genau dafür möchte ich eigentlich gerne meine Urlaubsansprüche von diesem und nächsten Jahr aufheben Entbindungstermin ist 16.01.2012 Bei meinem ersten Kind war es so das der Arbeitgeber einfach so beschlossen hat mir den Resturlaub auszuzahlen. Die Frage ist, muss man das so hinnehmen? So könnte ich nämlich nach der Elternzeit für die Kündigungsfrist einfach Urlaub nehmen und müsste nicht mehr in diese Firma. Die 2. Frage wäre die: Ich habe noch ziemlich viele Überstunden, kann ich mir die auf meinen Wunsch auch vor der Elternzeit auszahlen lassen? Wäre ja, wie ich das gelesen habe auch für das Elterngeld sinnvoll. Um es kurz zu fassen :) Den Resturlaub möchte ich gerne aufheben für nach EZ, und die Überstunden möchte ich gerne ausgezahlt bekommen, Frage ist nur ob mein AG mir das so in der Form verweigern kann. Danke schon mal. Liebe Grüße JessyBaby
von jessibaby am 25.07.2011, 15:34