Sehr geehrte Frau Bader.
Ich habe gelesen, dass man die Elternzeit vorzeitig beenden kann um bei erneuter Schwangerschaft in den Genuss des Mutterschaftgeldes zu kommen.
Geht dies auch, wenn man vorher schon die Elternzeit verlängert hat von zb. Zwei auf drei jahre? Also angenommen ich habe sie verlängert und werde kurz darauf schwanger und möchte sie dann doch vorzeitig abbrechen um in den mutterschutz zu gehen. Geht das? ??
Und wie wird in diesem Falle das erneute Elterngeld berechnet? Ich habe meines auf 24 Monate verteilt.
Vielen Dank und herzliche grüße
von
kolibri88
am 24.02.2015, 20:18
Antwort auf:
Kann man Elternzeit wg. erneuter SS NACH Verlängerung Vorz. beenden??
Hallo,
das ist unproblematisch möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2015
Antwort auf:
Kann man Elternzeit wg. erneuter SS NACH Verlängerung Vorz. beenden??
Na klar geht das!
Der errechnete Entbindungstermin steht ja dann fest, somit auch der Mutterschutzbeginn, damit kannst du deine Elternzeit zum Tag vor dem Mutterschutz beenden lassen.
Beispiel:
EET 20.10.2015
Mutterschutzbeginn: 08.09.2015
Elternzeitende: 07.09.2015
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz.
Kommt das 2. Kind rund um den 2. Geburtstag des ersten Kindes (oder später) und man war zwischendurch nicht arbeiten, dann gibt das den Mindestsatz.
Auch wenn das Elterngeld gesplittet wurde.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.02.2015, 00:26