Kann ich zum Ende der Elternzeit kündigen, ohne eine Sperrzeit zu bekommen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich zum Ende der Elternzeit kündigen, ohne eine Sperrzeit zu bekommen?

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Ursprünglich hatte ich eine 30h Stelle, die ich aber aufgrund der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten nicht mehr in dieser Form wahrnehmen kann. Ich würde gerne nach Ablauf der Elternzeit meine 30h in die Betreuungszeiten meiner Kinder legen. Meine AG bieten mir allerdings nur 15-20h an. Und das auch noch mit Arbeitszeiten ausserhalb der Betreuungszeiten oder eben nur als Aushilfe auf 400€ Basis dann. Wenn ich nun selbst zum Ende der Elternzeit kündige, bekomme ich dann eine Sperrfrist von 3 Monaten vom AA? Oder bin ich ALG1 berechtigt? Ich bin zudem noch ziemlich entsetzt, dass man mir schriftlich mitteilte, dass ich dafür Sorge tragen müsste, dass meine Kinder bei Krankheit oder KiTa Streik auch betreut seien und meine Arbeitskraft zur Verfügung stünde. Mir stehen doch Betreuungstage zu, wenn meine Kinder krank sind!? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!

von s.ratte am 17.03.2014, 21:11



Antwort auf: Kann ich zum Ende der Elternzeit kündigen, ohne eine Sperrzeit zu bekommen?

Hallo, ich denke nicht, dass Sie eine Sperre bekommen. Auf der anderen Seite erhalten Sie auch nur anteilig ArbGeld 1 für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2014



Antwort auf: Kann ich zum Ende der Elternzeit kündigen, ohne eine Sperrzeit zu bekommen?

Mit dem Schreiben in der Tasche gibt es keine Sperre. Die Betreuungszeiten kannst ja auch nachweisen und wenn der AG schriftlich formuliert dass Du zu Zeiten arbeiten musst die dazu nicht passen gibt es keine.

von Sternenschnuppe am 17.03.2014, 22:19



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