Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeben zwei Jahre Elternzeit beantragt. Bin dementsprend bis August 2014 in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle befindet sich eine Autofahrstunde von meinem Wohnort entfernt. Da sich dieser Anfahrtsweg nur schwer mit den Öffnungszeiten von Kita´s vereinbaren lässt, habe ich einen Betreuungsplatz ab Februar 2014 beantragt. Wärhend mein Sohn dann die Kita besucht, möchte ich mir eine neue Arbeitsstelle in meinen Wohnort suchen. Nun zu meiner Frage: Kann ich eine neue Arbeitsstelle z. B. auch ab 01.04.2014 antreten? Dementsprechend müsste ich mein jetziges Arbeitsverhältnis kündigen. Ist dies erst mit Ende der Elternzeit möglich (schließlich kann mich mein Arbeitsgeber derzeit auch nicht kündigen)?
von sunshinejj am 11.08.2013, 22:07