Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob ich für meine fast 3 Jahre alte Tochter (im Januar 3 Jahre alt) noch Landeserziehungsgeld beantragen kann. Damals wollte ich es schon beantragen, habe mich jedoch vertan und gedacht es wäre Betreuungsgeld und das steht uns nicht zu, da unsere Tochter am 07.01.2012 geboren ist, das Betreuungsgeld jedoch erst für Geburten ab August 2012 gezahlt wird. Jetzt ist eben die Frage, ob es noch möglich ist Landeserziehungsgeld zu erhalten. Über Ihre Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße Sonja
von Sonja1989 am 02.10.2014, 17:09