Hallo,
meine Tochter ist am 10. August geboren.Die Mutterschutzfrist geht bis zum10.Oktober. Danach beginnt die Elternzeit mit Teilzeit. Kann ich meinen Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz nehmen, 28 Tage und dann erst mit der Elternzeit beginnen und dementsprechend auch dann erst Elterngeld beziehen. Für den urlaub wäre es ja Gehalt und so wäre ich einen Monat bummelig länger zu Haus. Wie wirkt sich das auf den Elterngeldbezug aus ? Danke
von
sanott
am 17.08.2013, 20:19
Antwort auf:
Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?
Hallo,
dann verschenkenSie für diese Zeit das EG
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?
Dann würdest Du einen Monat weniger Elterngeld bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 17.08.2013, 20:31
Antwort auf:
Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?
Häng den Urlaub an die Elternzeit hinten an!
Dann hast du keine Nachteile!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 17.08.2013, 23:59