Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?

Hallo, meine Tochter ist am 10. August geboren.Die Mutterschutzfrist geht bis zum10.Oktober. Danach beginnt die Elternzeit mit Teilzeit. Kann ich meinen Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz nehmen, 28 Tage und dann erst mit der Elternzeit beginnen und dementsprechend auch dann erst Elterngeld beziehen. Für den urlaub wäre es ja Gehalt und so wäre ich einen Monat bummelig länger zu Haus. Wie wirkt sich das auf den Elterngeldbezug aus ? Danke

von sanott am 17.08.2013, 20:19



Antwort auf: Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?

Hallo, dann verschenkenSie für diese Zeit das EG Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2013



Antwort auf: Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?

Dann würdest Du einen Monat weniger Elterngeld bekommen.

von Sternenschnuppe am 17.08.2013, 20:31



Antwort auf: Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?

Häng den Urlaub an die Elternzeit hinten an! Dann hast du keine Nachteile! Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.08.2013, 23:59