Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach 3 Jahren Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Ich wurde vorher übertariflich bezahlt. Nun arbeite ich ale Teilzeitkraft wieder und ich wurde eine Tarifgruppe niedriger eingestuft. Darf der Arbeitgeber das so einfach machen. Ich habe auch unseren Betriebsrat gefragt, der hatte aber leider nicht wirklich Ahnung. Nun habe ich von anderen Müttern aber gehört, dass diese ihre Tarifgruppe behalten haben und das Gehalt nur angepasst wurde auf die Stunden! Was kann ich rechtlich tun? Vielen Dank!
von emsuta am 14.03.2013, 10:25