Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem Arbeitgeber (Anstalt des Öffentlichen Rechts) hatte ich zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag, der nach einem Jahr für ein weiteres verlängert wurde. Innerhalb des 2. Jahres habe ich allerdings einen Vertrag auf unbestimmte Zeit beim selben AG abgeschlossen. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Nun möchte ich gerne meine Stundenanzahl erhöhen. Angenommen, ich unterschreibe in den kommenden Wochen (Dezember oder Januar) einen neuen Vertrag mit einer höheren Stundenanzahl ab April nächsten Jahres und dementsprechend einen Aufhebungsvertrag für den alten Arbeitsvertrag mit weniger Stunden zu Ende März. Anfang Dezember habe ich die Verhütung weggelassen. Wenn ich jetzt schwanger werde und nach Vertragsunterzeichnung aber vor April meine Schwangerschaft bekannt gebe, muss der neue Vertrag dann dennoch gelten? Auch, wenn ich ein generelles oder individuelles Beschäftigungsverbot erhalte? Oder wegen Beschwerden einige Zeit krankgeschrieben würde? Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Maximilia2
von Maximilia2 am 04.12.2018, 16:57