Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn besucht seit September einen privaten Kindergarten, er ist 3 Jahre alt. Nun wurde uns beim gestrigen Elternabend mitgeteilt, dass der Kindergarten wohl ab Januar 2015 den Betrieb einstellen wird. Es wurde uns ebenfalls gesagt, dass es nur möglich ist den Betrieb im Kindergarten mit einer Befristung zum Juli 2015 weiterlaufen zu lassen, wenn sich alle Eltern damit einverstanden erklären, die doppelten Beitragszahlungen zu leisten. Im Juli ist dann aber wohl trotzdem Schluss. Zu Grunde liegt ein Geld- und bald auch Erziehermangel. Nun zu meiner Frage: Ist es für mich unter diesen Umständen möglich, sollte ich einen Platz ab Oktober (ist voraussichtlich möglich) in einer anderen Einrichtung finden, den Vertrag fristlos zu kündigen? Die normale Kündigungsfrist im jetzigen Kindergarten beträgt 3 Monate. Ich möchte verhindern, dass der Trennungsschmerz noch schlimmer wird und mein Kind möglichst schnell in einer anderen Einrichtung eingewöhnen. Die Elternzeit für meine 10 Monate alte Tochter läuft im November aus, dann müsste ich auch wieder arbeiten und hätte für die Eingewöhnung ebenfalls weniger Zeit. Ist es im Allgemeinen möglich, eine Bezuschussung zu einem privaten Kindergarten zu erhalten, wenn ein städtischer Platz ebenfalls zur Verfügung stehen würde? Den jetzigen privaten Platz bezahlen wir selbst, alle anderen privaten Kindergärten sind um einiges teurer. Vielen Dank für Ihre Zeit. Alvipama
von Alvipama am 23.09.2014, 12:54