Kann ich meinen Kindergartenplatz fristlos kündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich meinen Kindergartenplatz fristlos kündigen?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn besucht seit September einen privaten Kindergarten, er ist 3 Jahre alt. Nun wurde uns beim gestrigen Elternabend mitgeteilt, dass der Kindergarten wohl ab Januar 2015 den Betrieb einstellen wird. Es wurde uns ebenfalls gesagt, dass es nur möglich ist den Betrieb im Kindergarten mit einer Befristung zum Juli 2015 weiterlaufen zu lassen, wenn sich alle Eltern damit einverstanden erklären, die doppelten Beitragszahlungen zu leisten. Im Juli ist dann aber wohl trotzdem Schluss. Zu Grunde liegt ein Geld- und bald auch Erziehermangel. Nun zu meiner Frage: Ist es für mich unter diesen Umständen möglich, sollte ich einen Platz ab Oktober (ist voraussichtlich möglich) in einer anderen Einrichtung finden, den Vertrag fristlos zu kündigen? Die normale Kündigungsfrist im jetzigen Kindergarten beträgt 3 Monate. Ich möchte verhindern, dass der Trennungsschmerz noch schlimmer wird und mein Kind möglichst schnell in einer anderen Einrichtung eingewöhnen. Die Elternzeit für meine 10 Monate alte Tochter läuft im November aus, dann müsste ich auch wieder arbeiten und hätte für die Eingewöhnung ebenfalls weniger Zeit. Ist es im Allgemeinen möglich, eine Bezuschussung zu einem privaten Kindergarten zu erhalten, wenn ein städtischer Platz ebenfalls zur Verfügung stehen würde? Den jetzigen privaten Platz bezahlen wir selbst, alle anderen privaten Kindergärten sind um einiges teurer. Vielen Dank für Ihre Zeit. Alvipama

von Alvipama am 23.09.2014, 12:54



Antwort auf: Kann ich meinen Kindergartenplatz fristlos kündigen?

Hallo, Frage ist, ob die Beendigung zu Ende des Jahres bzw. Sommer nächsten Jahres einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Beendigung darstellt. Darüber kann man streiten. Nach meiner Meinung ist durchaus zumutbar, bis zum Ende des Jahres zu warten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014



Antwort auf: Kann ich meinen Kindergartenplatz fristlos kündigen?

Ich würde mit der Kindergartenleitung das Thema Kulanz ansprechen. Mir ist es auch mal so gegangen, dass die Kita ihre Schließung für den kommenden Sommer ankündigte (da wäre meine Tochter 4 Jahre gewesen). Wir haben eine Absprache getroffen, dass die Kindergartenleitung mich genau dann aus dem Vertrag entlässt, wenn ich einen guten Ersatz finde. Aufgrund der Umstände ging alles ein bisschen unkonventioneller.

von Pamo am 23.09.2014, 13:56



Antwort auf: Kann ich meinen Kindergartenplatz fristlos kündigen?

Wenn ihr erst seit September da seid schau mal nach, ob ihr eine Probezeit/Eingewöhnungszeit im Vertrag stehen habt. Bei uns sind 4 Wochen Eingewöhnung und in der Zeit kann ich jederzeit kündigen, wenn es dann eben doch nicht passt.

von kruemel-inside am 23.09.2014, 15:27



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